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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0115
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111

Bei den Feierlichkeiten für die Heiligen, die zwischen ebendiesen Zeitraum ge-
raten, wird zur Vigil und zur Komplet der Hymnus ,De beata Maria' gesungen.
Zur Oktav der Auferstehung des Herrn und von Epiphanie soll nur die Präfa-
tion zum Fest gesprochen werden. Und genauso sollen zu allen Feierlichkeiten,
welche eigene Präfationen haben, eben diese gesprochen werden.
Ebenfalls legen wir zur Ehre und Hochachtung der glorreichen Jungfrau Ma-
ria fest, dass an jedem Tag auf das Zeichen des Priors hin nach der Komplet die
Antiphon ,Salve Regina' vom Kantor angestimmt werden soll. Und nachdem dies
beendet ist, soll vom Wochendiener der Vers ,Ave, Maria' sowie das Kollekten-
gebet ,Concede' gesprochen und mit ,Per Christum Dominum nostrum' geendet
werden.
Ebenfalls soll in jedem beliebigen Monat mindestens einmal eine Messe für den
heiligen Wilhelm feierlich im Konvent zelebriert werden, außer während des Ad-
vents und in der Quadragesima: Intoitus ,Os iusti', Lesung Justum deduxit', Gra-
duale ,Domine prevenisti', ,Alleluia',,Beatus Vir qui suffert', die Passage aus dem
Evangelium ,Dixit Symon Petrus ad Ihesum', das Offertorium ,Desiderium' und
das Kollektengebet,Beatus servus'.
Für den hl. Wilhelm soll auch eine Oktav abgehalten werden. Ebenso soll man
sich in der Kirche beim Aufstehen, beim Verneigen und den übrigen Ehrerbietun-
gen gleichförmig verhalten: Zu drei Stundengebeten, zur Vigil, Non und Komplet,
sollen sie (die Brüder) nicht sitzen. Zu den Vigilien sollen sie dennoch beim zwei-
ten und vierten Psalm sitzen. Ebenso sollen sie beim ersten, dritten und fünften
Psalm sowohl der ersten Nokturn wie auch der zweiten sitzen. Bei den anderen
sollen sie stehen. Bei den Laudes sollen sie zum ersten Psalm nach dem ,Deus
miseretur', zum zweiten, dritten und fünften (Psalm) sitzen.
Zur Prim an Sonntagen sollen sie zum zweiten und vierten Psalm, an anderen
Tagen zum ersten und dritten Psalm sitzen. Vom Tag der Auferstehung des Herrn
aber bis zur Pfingstoktav soll der Konvent sich zu den Stundengebeten in der
Kirche und an allen Tagen mit zwölf Lektionen nicht zu Boden werfen, außer an
Festen, welche in der Quadragesima stattfinden. An diesen Tagen sollen sie sich
nur zu Wochenmessen und zu jenen, welche zur Aufbahrung eines Verstorbenen
gesprochen werden, zu Boden werfen.
Überdies bei der Elevation der heilbringenden Hostie, zum ,Agnus Dei' und
zum Kollektengebet ,Ecclesie tue, Deus'.
 
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