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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0117
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113

A.8: Vom Läuten der Glocken
Dies wird zur Beachtung festgelegt, dass nämlich, wenn es zwischen Prim und
Laudes eine Pause gibt, die größere Glocke für eine angemessene kurze Zeit ge-
schlagen werden soll. Vergleichbar beim ersten Zeichen zum Stundengebet, zum
Mixtum vor dem Essen, nach der Mittagszeit zum Umtrunk und zu den Messen.
Darüber hinaus soll sie (die größere Glocke) bei allen Offizien und zu den
Stundengebeten geschlagen werden, in denen die Laienbrüder teilnehmen müs-
sen. Ausgenommen sind die erste, dritte und sechste Stunde sowie die Komplet,
zu denen immer die kleinere Glocke geläutet wird sowohl im Kapitel als auch
zur Collatio. Wenn aber kein Intervall zwischen Laudes und Prim liegt, soll die
größere Glocke zur Prim geschlagen werden.17
A.9: Von denen, die zu den Gottesdiensten fehlen
Jeder Kleriker, der ohne Krankheit oder eine ausdrückliche Lizenz des Priors im
Haus verweilt und sich den Stundengebeten des Tages entzieht, der soll sich an
jenem Tag des Wein enthalten und im Kapitel eine Züchtigung erhalten.
A.10: Vom Schweigen nach der Vesper und bei Tisch
Es wird festgelegt, dass von genannten Vespern bis zur Auflösung des Kapitels
am darauffolgenden Tag das Schweigen streng eingehalten werden soll, wie es in
der Regel überliefert ist.18
Die Brüder innerhalb wie außerhalb sollen bei Tisch strenge Stille einhalten,
ausgenommen nur die Alteren. Dennoch kann der Prior mit seinem Hilfsgeistli-
chen davon dispensieren, wenn er meint, dass es nützt.
Wenn einer dies mit Überlegung oder vorsätzlich bricht, sei er einen Tag bei
Brot und Wasser.

17 Libellus Definitionum (1202/1220), I, 21/19, S. 35 und Liber Definitionum (1237), I, 12, S. 211.
Im Liber Ordinarius, II, 3 findet sich ein ähnliches Kapitel, jedoch mit gänzlich anderem Inhalt,
vgl. die Vergleichstabelle des Liber Ordinarius und der EO im Appendix, unten, S. 381.
18 Vgl. wohl RB, XLII, 1.
 
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