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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0141
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137

A.45: Von den Chorbüchern
Wir legen fest, dass jeder Prior und alle Brüder Chorbücher entsprechend ihrer
Ordnung in gutem Glauben haben sollen, so wie sie es vermögen.
A.46: Vom Totengedächtnis i
Wenn irgendein Bruder stirbt, soll der Tag seines Todes im eigenen Haus aufge-
schrieben und ihm dort ein jährliches Gedächtnis bereitet werden, und sein Able-
ben soll den Ordenshäusern übermittelt werden, so vollständig wie möglich.
A.47: Vom Totengedächtnis 2
In einem nächsten Generalkapitel sollen aber die Namen der in jenem Jahr Ver-
storbenen vorgelesen und den Prioren anempfohlen werden.40
A.48: Vom Totengedächtnis 3
Für jeden Verstorbenen aber soll ein Priester drei Messen singen, ein Kleriker
spricht das Psalterium, ein Laie tausend ,Vater unserc.41

40 Vgl. u. a. die Constitutiones fratrum praedicatorum, II, 17, S. 354.
41 Abgewandelte Version der Constitutiones fratrum praedicatorum, II, 36, De Anniversariis, S. 367
in variiertem Kontext. Dort werden 50 ,Pater Noster' gesprochen.
 
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