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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0149
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145

A.57: Von der Zeit der Lesung
Darüber hinaus wird festgelegt, dass sich die Klerikerbrüder zur Zeit der Lesung
besonders korrekt verhalten, nicht nutzlos wo auch immer herumlaufen, und die
Laienbrüder sich nicht bei dieser Gelegenheit von der Arbeit entziehen sollen.
Diejenigen, welche dagegen verstoßen haben, sollen so, wie sie es verdienen,
zurechtgewiesen werden.
A.58: Von der Versetzung der Brüder 3
Kommt es dazu, dass Irgendeiner wegen schweren und ungeheuren Verfehlungen,
auch wegen irgendeiner Notwendigkeit und aus einer sehr offensichtlichen Notla-
ge heraus von einem Ort zu einem anderen geschickt wird, dann sollen ihm seine
Kleider so ausgehändigt werden, dass nur zwei und nicht mehr Tuniken zugeteilt
werden,49 die er mit sich (weg)tragen wird.
Dennoch soll der Prior, zu dessen Haus ein solcher Bruder geschickt wird, ihn
in gewogener Liebe aufnehmen und behandeln und an Kleidung und anderen Not-
wendigkeiten Vorsorge treffen, so angemessen, wie er nur kann und meint, dass
es sich gebührt.
A.59: Von der Kleidung der Laienbrüder i
Strengstens wird verboten, dass einem zum Orden des hl. Wilhelm kommenden
Laien im Übrigen eine Kukulle als Habit übergeben werde, sondern besser Ska-
pulier und Cappa, freilich so, dass dessen Skapulier von der Länge ist, von der
auch die Skapuliere der Mönche sind; nicht sollen sie sich in der Länge über eines
Jeden Knie hinaus erstrecken.

49 Constitutiones fratrum praedicatorum, I, 19, S. 330.
 
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