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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0155
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A.66: Von verlegten Feierlichkeiten
Die verlegten Feierlichkeiten sollen die Laienbrüder, die außerhalb der Einsiede-
leien angesiedelt sind, an ihrem Tag wie auch die Weltleute feiern, innerhalb der
Einsiedeleien aber wie die Klerikerbrüder, so, dass sie, nachdem sie die Messe ge-
hört haben, an die Arbeit gehen.53
A.67: Von den Messen an diesen Tagen
An all diesen Tagen werden zwei Messen gesungen, und ein Kleriker, ein Novize
oder und Laienbruder sollen an besonderen Fastentagen und feierlichen Aller-
seelen-Messen teilnehmen, besonders wenn ein Anwesender gestorben ist, es sei
denn der Gehorsam schreibt etwas anderes vor.54
A.68: Vom Verhalten hierbei
In der Kirche aber sollen sie sich im Aufstellen, in den Verbeugungen und den
übrigen Vorschriften wie die Mönche verhalten. Sie sollen aber so zum geweihten
Wasser herantreten, wie es die Position eines Jeden im Raum erlaubt.55
A.69: Vom Abendmahl für die Laienbrüder
Siebenmal im Jahr werden sie das Abendmahl feiern, es sei denn wenn der Pri-
or entschieden hat, dass es aus einem gewichtigen Grund heraus häufiger oder
seltener geschieht, nämlich zur Geburt des Herrn, an Mariä Lichtmess, am Grün-
donnerstag, zu Ostern, Pfingsten, Mariä Geburt und Allerheiligen. Wer aber an
den oben genannten Tagen am Abendmahl nicht teilnehmen kann, soll an einem
Tag das Abendmahl mitfeiern, an dem er angemessen kommen kann.56

53 Vgl. die Statuta Cistercienses, 1198, 12, S. 406 und nochmals den Libellus Definitionum (1237),
XIV, 6, S. 341.
54 Usus conversorum, IV, 2-3, S. 62-63 und Libellus Definitionum (1237), XIV, 8, S. 341.
55 Usus conversorum, IV, 5-7, S. 63 und Libellus Definitionum (1237), XIV, 8, S. 341.
56 Libellus Definitionum (1237), XIV, 9, S. 341.
 
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