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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0175
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171

A.86: Von der Verlesung der Statuten
Damit sich aber nicht irgendeiner aus dem Orden wegen Unwissenheit entschul-
digen kann, wird angeordnet, dass die oben niedergeschriebenen Definitionen in
jeder Einsiedelei des Ordens aufzubewahren sind und ab dem Fest des Heiligen
Kreuzes im September75 zwei Mal in jedem Jahr im Kapitel jeder Gemeinschaft
oder in gemeinsamer Gegenwart der Ordensbrüder verlesen werden sollen.
A.87: Schlussausführungen
Dies wurde im Jahr 1251 mit besonderem Dispens Papst Innozenz' IV. durch eine
besiegelte Urkunde gesatzt; im Generalkapitel im Haus des heiligen Wilhelm im
Tal von Rhodi (Malavalle) der Diözese Grosseto, unter dem vorsitzendem Herrn
Generalprior, dem Herrn Laurentius, und anderen anwesenden und einverstan-
denen Prioren Tusziens, namentlich dem Herrn Wilhelm, Prior von Sant Angelo
hinter dem See, dem Prior Michael von Acerona, dem Prior Petrus aus Tilio, dem
Prior aus Santa Maria in Mazzapalu, dem Prior von Santa Maria in Montebello,
den Definitoren, also dem Herrn Antonius, Subprior vom Kloster des heiligen
Wilhelm, und dem Herrn Petrus, Subprior von Acerona, im Monat September,
am Fest der Kreuzerhöhung76.

75 Es handelt sich um das Fest der Kreuzerhöhung am 14. September.
76 Es handelt sich wieder um den 14. September.
 
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