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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0181
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177

Wer auch immer es also von den vorgenannten Prioren und gewählten Brüdern
ohne Not und legitimen Grund vernachlässigt, zu diesem Kapitel zu erscheinen,
wie auch jeder nicht durch den Generalprior Geladene soll gemäß dem Urteil des
Kapitels besonders schwer bestraft werden. Keiner, der zu diesem Kapitel kommt,
betrete das Haus des heiligen Wilhelm vor der Pfingst-Vigil. Auch wage es keiner,
nach dem Donnerstag dieser Woche, an dem alle zusammen den Segen empfan-
gen, die Heimreise zu verzögern, wenn das Kapitel nicht durch den Generalprior
und die Definitoren verlängert oder verkürzt wird. Den Brüdern aus Frankreich
und Deutschland wird jedoch gestattet, das vorgenannte Haus zu betreten, an
welchem Tag auch immer sie eintreffen mögen.
Nachdem sie zusammengekommen sind, wird zuerst im Konvent die Heilig-
Geist-Messe gesungen. Sobald diese gesungen worden ist und nach der Lesung
aus der heiligen Regel, der Anrufung des Beistandes des Heiligen Geistes mit dem
Hymnus ,Veni Creator Spiritus', mit dem Vers ,Emitte spiritum tuum' und dem
Kollektengebet ,Deus qui corda fidelium' kommen alle Brüder nach gewohntem
Brauch zusammen ins Kapitel. Und dann wird allen, die anwesend sein wollen,
im Kapitel eine Predigt gehalten. Danach werden kurz die beneficia rezitiert77
und die Absolution für die in diesem Jahr verstorbenen Brüder mit dem Psalm
,De profundis', dem Vers ,A porta inferi' und dem Kollektengebet ,Deus venie
largitor' erteilt.
Danach gehen diejenigen hinaus, die nicht zum Gremium des Kapitels gehören.
Anschließend werden - außer in einem Schaltjahr - vier Definitoren gewählt, die
Eifer für den Orden haben, die dann gemeinsam mit dem Generalprior das See-
lenheil und die Einhaltung der heiligen Regel und der Ordensgesetze behandeln.
Falls etwas zu tun, zu ordnen oder zu verbessern ist, mögen sie es in Ordnung
bringen und das Gut des Friedens und der Nächstenliebe untereinander sorgfäl-
tig erwärmen und erneuern.

77 Mit diesem nicht untypischen Terminus technicus sind die bedeutendsten Wohltaten, mithin
Stiftungen und Privilegierungen, durch die Gönner des Ordens gemeint.
 
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