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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0185
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181

Nach Ende des Generalkapitels oder Provinzialkapitels werde der Hymnus ,Te
Deum laudamus' gesungen, während man zur Kirche geht, die Jüngeren voran-
schreitend. Es folgt der Vers: „Preisen wir den Vater und den Sohn mit dem Hei-
ligen Geist, loben und verherrlichen wir ihn in Ewigkeit.79 Lasset uns beten: All-
mächtiger Gott, von Dir kommt alles Gute. Pflanze in unser Herz die Liebe zu
Deinem Namen ein. Binde uns immer mehr an Dich, damit in uns wächst, was gut
und heilig ist. Wache über uns und erhalte, was Du gewirkt hast. Darum bitten
wir durch Christus, unseren Herrn. Amen.“80
B.2: Vom Provinzkapitel
Es wird festgelegt, dass die Häuser des Ordens, die in Frankreich und Deutsch-
land bewohnt werden, und bei denen es genügt, einen Provinzial zu haben, Jahr
um Jahr das Provinzialkapitel am selben Ort und zur selben Zeit oder dort abhal-
ten sollen, wo seine Durchführung abgesehen von den oben genannten Schaltjah-
ren durch die Definitoren desselben Kapitels beschlossen wird.
In ebendiesen Provinzialkapiteln freilich sollen entsprechend der Ordnung des
Generalkapitels (noch) vier ausgewählte Definitoren hinzugefügt werden; durch
sie mögen Abweichungen und Fehlverhalten besonders der Prioren und ebenso
der Visitatoren gemindert werden. Von diesen Definitoren werden Visitatoren für
jene Häuser bestimmt, welche aufgrund alter Satzung oder eigener Entscheidung
keine beständigen Visitatoren besitzen. Diese verlangen nichts von den zu Visitie-
renden, außer die für An- und Abreise geregelten Ausgaben.

79 Zu diesem auch als Responsorium gesungenen, Dn 3, 57 entnommenen Vers vgl. das Corpus
antiphonalium officii, ed. Hesbert, Nr. 6239.
80 Zur Wandlung im Verständnis dieses traditionellen Verses siehe Gerhards, Liturgische Sprache,
S. 138.
 
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