Metadaten

Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0195
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Edition

191

Hierauf spricht der ranghöchste unter den ebenda anwesenden Prioren, der in
einem solchen Fall stets dem Kapitel vorsteht: „Der gebenedeite Gott, der den
Wunsch seiner Armen erhört hat, durch dessen Gnade gegen einen umsichtigen
und ehrenvollen Mann unsere Voten, wie Ihr vernommen habt, auf einen solchen
Bruder oder gegenwärtigen Prior [N.]88 vereinigt worden sind.“
„Ich,“ sagt er also, „Bruder N., Prior dieses Ortes, gewiss unwürdig, schreibe
Euch, gewählter Herr, der Ihr hier persönlich anwesend seid, wie es mir aus Amt
und Grundsatz des Ordens zufällt, kraft des heiligen Gehorsams und unter Stra-
fe der Exkommunikation mit Strenge vor und erlege Euch überdies noch in der
Vergebung Eurer Sünden auf, dass Ihr, wie Ihr zur Ehre Gottes und zur Hilfe des
Ordens die Last dieses Amtes empfangt, demütig, fromm und auf Gottes Hilfe
vertrauend dieses Amt treu, fromm und beständig ausübt.“
Danach soll dem Erwählten die Erlaubnis gegeben werden, etwas zu antworten,
falls er überhaupt kurz sprechen möchte. Sodann soll er (der Wahlleiter) hinzufü-
gen: „Ich, genannt Bruder N., Prior dieses Ortes, nehme, gemäß der oben genann-
ten Autorität und nach Betrachtung und Überprüfung der persönlichen Eignung
des Erwählten, seine rechtmäßig durchgeführte Wahl in meinem Namen und im
Namen des anwesenden Kapitels an, und ich gebe im Namen des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes öffentlich bekannt, dass der besagte Bruder nach
kanonischen Recht gewählt wurde und für dieses Haus und den gesamten Orden
des heiligen Wilhelm (nun) wahrer und rechtmäßiger Vater und Generalprior ist.“
Sogleich, nachdem dies gesagt wurde, soll er beim Aufbruch in die Kirche den
Hymnus ,Te Deum laudamusc anstimmen, der von beiden Chorhälften gesungen
wird.

88 Die Handschriften VB2A1C machen deutlich, dass hier die Namensnennung des Erwählten
folgt.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften