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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0211
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207

Jeder Visitator aber soll den Tag für seine Visitation den zu Visitierenden recht-
zeitig mitteilen; von ihnen soll er nichts verlangen, außer eine angemessene Ver-
sorgung bei Ankunft und Abreise.102 Der Visitator soll auch nicht unterlassen,
gleich am ersten Tag, an dem er das Kapitel betritt, um zu visitieren, dafür zu
sorgen, dass das dritte Kapitel dieses kleinen Werkes, nämlich zum Ablauf der
Visitation103, nach der Regellesung und dem gesprochenen ,Benedicite4 verlesen
und ausgelegt wird.
Falls sodann einer der vorgenannten Visitatoren zu einem der oben genann-
ten Häuser nicht der Visitation wegen, sondern aus irgendeinem anderen Grund
kommt, sollen ihm gebührende Ehrerbietung und Liebe entgegengebracht wer-
den; er soll den ersten Platz einnehmen; er soll essen, wo er möchte; freilich soll
er sich in die Geschäfte des Hauses oder eine zu betreibende Verbesserung nicht
im Geringsten einmischen, es sei denn, er wurde vom Prior oder von dem Kon-
vent dringend darum gebeten.
Wenn aber irgendein einfacher Prior aus welchem Grund auch immer in sein
Mutterkloster oder in das Haus des Visitators kommt, soll ihm die angemessene
Ehre erwiesen werden; er soll den Chorsitz des Priors jenes Ortes einnehmen und
an dem Ort speisen, der für ihn vorgesehen wurde, freilich wenn der (Orts-)Prior
abwesend ist. Wenn er (der Ortsprior) aber anwesend ist, so soll er nichts derglei-
chen tun, sondern überall den ersten Platz nach dem (Orts-)Prior erhalten. Unter
jenen Prioren aber, die durch keinerlei Recht des Vorrangs oder der Unterord-
nung gebunden sind, wird dies Gesetz.
Jeder Prior soll an allen Orten seines Klosters seinem ankommenden Mitprior
nachgeben, auf dass es gelingt, dass sie sich ehrenvoll gegenseitig zuvorkommen.
Diese beiden (Prioren) können, wenn sie außerhalb des Refektoriums speisen, bei
Tisch sprechen. Wenn aber drei oder mehrere (Prioren) zusammenkommen, so
wird derjenige, der von den Ankommenden älter ist, der Befindlichkeit des Ortes
entsprechend den höheren Platz einnehmen.

102 Auszugsweise in SCC, III, 4-5, S. 183; CCPosterior, 11, S. 382.
103 Siehe oben das Statut B.3, S. 184.
 
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