Edition
227
Niemand soll sich mit ihm (dem Verschwörer) in Gemeinschaft oder in ein Ge-
spräch begeben. Diejenigen, die sich unter die Anstifter dieses Übels gemischt ha-
ben und dabei schnell wieder zur Einsicht gekommen sind und die versprechen,
sich zu bessern, sollen in großer Schuld in eben diesem Haus bleiben, einmal pro
Woche eine Züchtigung erhalten, an jedem Freitag bei Brot und Wasser fasten, als
Letzte unter allen verbleiben, solange es nützlich erscheint, und keine Stimme im
Kapitel haben, außer bei der Anklage ihrer selbst, sie wie die hauptsächlichen An-
stifter dieses Verbrechens, und es darf ihnen darauf keinerlei namhafte Obödienz
auferlegt werden.
Bei uns nämlich ist ein Bündnis eine Verschwörung gegen die Ordensdisziplin
und die Grundsätze der Alteren.120
B.18: Von den Appellationen
Wir verbieten unter Androhung des Kirchenbanns, dass Appellationen sowohl
(innerhalb des Ordens) überhaupt als auch außerhalb des Ordens getätigt werden.
Wenn wir dies einmal nicht durchsetzen können, die Vergehen aber sehr schnell
zum Positiven angegangen werden müssen, dann wird, sofern tatsächlich große
Gefahr für den Orden oder die Provinz drohen sollte, es erlaubt, sich in selte-
nen Fällen und ausnahmsweise an den Generalprior des gesamten Ordens, seinen
Vertreter oder, wenn einer von ihnen selbst Ursache des Streites ist, an das Gene-
ralkapitel zu wenden.121
120 Vgl. das Statut A.79 und den Libellus Definitionum (1237/1257) X, 7, S. 317.
121 Einzelne Übernahmen aus den Constitutiones fratrum praedicatorum, II, 8, S. 346.
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Niemand soll sich mit ihm (dem Verschwörer) in Gemeinschaft oder in ein Ge-
spräch begeben. Diejenigen, die sich unter die Anstifter dieses Übels gemischt ha-
ben und dabei schnell wieder zur Einsicht gekommen sind und die versprechen,
sich zu bessern, sollen in großer Schuld in eben diesem Haus bleiben, einmal pro
Woche eine Züchtigung erhalten, an jedem Freitag bei Brot und Wasser fasten, als
Letzte unter allen verbleiben, solange es nützlich erscheint, und keine Stimme im
Kapitel haben, außer bei der Anklage ihrer selbst, sie wie die hauptsächlichen An-
stifter dieses Verbrechens, und es darf ihnen darauf keinerlei namhafte Obödienz
auferlegt werden.
Bei uns nämlich ist ein Bündnis eine Verschwörung gegen die Ordensdisziplin
und die Grundsätze der Alteren.120
B.18: Von den Appellationen
Wir verbieten unter Androhung des Kirchenbanns, dass Appellationen sowohl
(innerhalb des Ordens) überhaupt als auch außerhalb des Ordens getätigt werden.
Wenn wir dies einmal nicht durchsetzen können, die Vergehen aber sehr schnell
zum Positiven angegangen werden müssen, dann wird, sofern tatsächlich große
Gefahr für den Orden oder die Provinz drohen sollte, es erlaubt, sich in selte-
nen Fällen und ausnahmsweise an den Generalprior des gesamten Ordens, seinen
Vertreter oder, wenn einer von ihnen selbst Ursache des Streites ist, an das Gene-
ralkapitel zu wenden.121
120 Vgl. das Statut A.79 und den Libellus Definitionum (1237/1257) X, 7, S. 317.
121 Einzelne Übernahmen aus den Constitutiones fratrum praedicatorum, II, 8, S. 346.