Edition
325
I.i: Von denen, die predigen
Aufs Strengste schreiben wir vor, dass es kein Bruder des Ordens wagen soll, au-
ßerhalb des Konvents öffentlich zu predigen, wenn er nicht vom Provinzialkapitel
die Erlaubnis (dazu) erhalten hat. Übertreter (dieser Bestimmung) sollen für jedes
Mal drei Tage lang bei Wasser und Brot fasten.
I.2: Von der Nennung Jesu
Es wird festgelegt, dass wir, gemäß der unverletzlichen Gesetzesregelungen des
Generalkonzils, wenn auch immer wir die Anrufung des Namens Jesu Christi in
den Kirchen während der heiligen Messfeiern hören, bei dieser Nennung stehen
und die Knie des Herzens mit ganzem Leib tief verneigen.163
L3: Von den Pachtzinsen
Es wird festgelegt, dass es kein Prior oder Konvent wagen soll, irgendeine Geld-
summe für den Verkauf von Pachtzinsen auf Lebenszeit oder ewigen Pachtzin-
sen164 anzunehmen, es sei denn sie können jene Summe sofort in Einkommen
oder nützliche Erträge umwandeln, von denen sie überzeugt sind.
163 Die ,Knie des Herzens' sind ein verbreitetes metaphorisch-spirituelles Motiv der geistlichen
Literatur. Vgl. dazu das Statut G.9, oben, S. 298.
164 Gemäß römisch-kanonischem Recht betreffen diese ewigen Pachtgelder einen Zeitraum von bis
zu zwei Generationen. Vgl. u. a. den Eintrag im Decretum Gratiani, c. 10, q. 2, c. 2, § 6, ed. Fried-
berg, Sp. 619, das sich auf den Codex lustiniani bezieht, sowie die zahlreichen Erläuterungen
der Passage, etwa in den Dissensiones Dominorum innerhalb der Summa, des Huguccio (zum
Decretum Gratiani, c. 10, q. 2, c. 2, § 6, S. 186.
325
I.i: Von denen, die predigen
Aufs Strengste schreiben wir vor, dass es kein Bruder des Ordens wagen soll, au-
ßerhalb des Konvents öffentlich zu predigen, wenn er nicht vom Provinzialkapitel
die Erlaubnis (dazu) erhalten hat. Übertreter (dieser Bestimmung) sollen für jedes
Mal drei Tage lang bei Wasser und Brot fasten.
I.2: Von der Nennung Jesu
Es wird festgelegt, dass wir, gemäß der unverletzlichen Gesetzesregelungen des
Generalkonzils, wenn auch immer wir die Anrufung des Namens Jesu Christi in
den Kirchen während der heiligen Messfeiern hören, bei dieser Nennung stehen
und die Knie des Herzens mit ganzem Leib tief verneigen.163
L3: Von den Pachtzinsen
Es wird festgelegt, dass es kein Prior oder Konvent wagen soll, irgendeine Geld-
summe für den Verkauf von Pachtzinsen auf Lebenszeit oder ewigen Pachtzin-
sen164 anzunehmen, es sei denn sie können jene Summe sofort in Einkommen
oder nützliche Erträge umwandeln, von denen sie überzeugt sind.
163 Die ,Knie des Herzens' sind ein verbreitetes metaphorisch-spirituelles Motiv der geistlichen
Literatur. Vgl. dazu das Statut G.9, oben, S. 298.
164 Gemäß römisch-kanonischem Recht betreffen diese ewigen Pachtgelder einen Zeitraum von bis
zu zwei Generationen. Vgl. u. a. den Eintrag im Decretum Gratiani, c. 10, q. 2, c. 2, § 6, ed. Fried-
berg, Sp. 619, das sich auf den Codex lustiniani bezieht, sowie die zahlreichen Erläuterungen
der Passage, etwa in den Dissensiones Dominorum innerhalb der Summa, des Huguccio (zum
Decretum Gratiani, c. 10, q. 2, c. 2, § 6, S. 186.