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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0333
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329

Gleichfalls soll die Segnung bei Tisch außerhalb des Konvents mit,Durch Chris-
tus, unseren Herrn, Amen' beendet werden.
I.7: Vom Provinzialkapitel
Mit Bestimmtheit wird festgelegt, das darauf zu achten ist, dass das Provinzialka-
pitel jährlich in den Häusern der Provinz entsprechend der Regelung der (jewei-
ligen) Häuser abgehalten werden soll, bis der Durchlauf bei dem jüngeren und
letzten Haus angekommen ist und die frühere Reihe wieder beginnend vom ers-
ten und älteren Haus durchgegangen wird. Wenn aber irgendwelche Häuser so
arm an Besitz sein sollten, dass sie allein nicht ohne große Beschwerlichkeit eine
Ausrichtung eines Kapitels leisten können, müssen wir die Armut dieser bei den
Ausgaben des Kapitels entlastend verringern.
1.8: Von den Gästen
Es wird festgelegt, dass Brüder, die als Gäste zu einem Haus unseres Ordens kom-
men, im Gehorsam gegenüber dem Prior jenes Hauses angeleitet werden sollen,
solange sie dort sind.
Ferner verbieten wir, dass Brüder unterhalb des Kinns abgeschnittene Kapuzen
tragen.
 
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