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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0375
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Appendix

371

Aber darin, dass unsere Vorfahren zu jeder Zeit sowohl im Sommer als auch
im Winter - die Sonntage ausgenommen - fasteten, mit ärmlicher und maßvol-
ler Kost und Kleidung zufrieden, im Haus barfuß, draußen mit Schuhen gingen,
um nicht den Eindruck zu erwecken, ihre Gerechtigkeit vor den Menschen her-
zutragen, dass sie als Einsame in Zellen und in der Einsiedelei unter höchstem,
ununterbrochenem Schweigen lebten, am Tag und in der Nacht ein himmlisches
Leben führten, in dem sie sich für die göttliche Kontemplation frei hielten, darin
und bei anderen Dingen, in denen sie (die Ahnen) selbst brennend im Geist gemäß
der Beispiele des heiligen Wilhelm und der altehrwürdigen Grundsätze dieser Zeit
die Regel zu übertreffen strebten, verwundert es nicht, dass sie für lange Zeit nicht
viele Nacheiferer fanden, nämlich vom Gnadenjahr 1160 an, in dem das Haus und
der Orden des heiligen Wilhelm begründet wurden, bis in die Zeiten Gregors IX.
seligen Angedenkens, der in der Verehrung dieses Heiligen das vorher genannte
Haus um viele Besitztümer vergrößert und zur Ausbreitung des Ordens die Mä-
ßigung der früheren Strenge befohlen hat, auf dass alle, die daraufhin das Gelübde
jenes Ordens abgelegt haben, der Regel des heiligen Benedikt als Lehrmeisterin
folgen mochten und von dieser nicht unüberlegt irgendwohin abgeirrt würde.
Weil aber zur Regel selbst wie auch zu anderen Schriften der Heiligen verschie-
dene bisweilen Verschiedenes denken, da ein jeder ja in seiner Ansicht überbor-
det und damit nicht der Gehorsam gegenüber einem Ordensgelübde aufgrund der
Verschiedenheit der Ansichten auf dem Spiel steht oder verwirrt und die Einmü-
tigkeit und Liebe der Seelen vernichtet würde, die eigentlich die Einförmigkeit
der Bräuche für die Bewahrung ihrer Einförmigkeit und Einmütigkeit verwirk-
lichen und nähren sollte, haben zuerst der Herr Laurentius und dann der Herr
Wilhelm, die Generalprioren, und die übrigen Prioren im Generalkapitel, das im
Jahr des Herrn 1260 im Kloster des hl. Wilhelm gefeiert wurde, aus besonderer
Gunst zweier Bischöfe des apostolischen Stuhls, nämlich der Herren Innozenz
und Urban seligen Angedenkens, die alten Constitutiones besorgt, in denen ge-
wisse Schwierigkeit und Verschiedenheit aufschien; obschon diese Constitutiones
in der Anlage nicht von der Regel abwichen, so erforderten sie dennoch Erklärung
und Auslegung ihrer selbst, und wurden von drei Ordensprioren (hierzu in die-
sem Kapitel speziell bestimmt) korrigiert, versöhnt und abgekürzt.
 
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