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Anzulewicz, Henryk; Breitenstein, Mirko [Hrsg.]; Melville, Gert [Hrsg.]
Die Wirkmacht klösterlichen Lebens: Modelle - Ordnungen - Kompetenzen - Konzepte — Klöster als Innovationslabore, Band 6: Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.54634#0120
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116 I Michael Hänchen und Gert Melville

Routine,69 was jedoch scheiterte. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Petrus näm-
lich schon an den Papst gewandt und somit die ordensinterne Verfahrensebene
bewusst verlassen, wobei er zudem betonte und darauf bestand, dass die Abtei
Mozac von Cluny unabhängig sei. Darauf antwortete Yvo mit der Exkommu-
nikation des rebellischen Abtes und eröffnete mit seiner Appellation an den
Papst ebenfalls die Ebene der Verfahrensführung außerhalb des Ordens, da die
Grenze des eigenen Handlungsraumes zu dieser Zeit bereits überschritten war.
Diese Maßnahme erfolgte jedoch ganz im Sinne der Verfahrensfortführung
und dem Versuch, das Verfahren wieder in die eigene Autonomie zurückzuho-
len. Durch die Einbeziehung des Papstes setzte wie im Falle La Charites ein
Kirchenverfahren außerhalb des Kommunikationssystems der Cluniazenser
ein. Die Tatbestände der Sezession (endogen) und von außen unterstützten Re-
bellion (exogen) überspannten die ordenseigenen Handlungsmöglichkeiten.
Doch es folgte nun ein kuriales Verfahren. Dieses verlief ebenso in vier Schrit-
ten; die Tatbestandserhebung durch die Appellationen der Cluniazenser, die
Tatbestandsprüfung durch die Prioren aus Nevers, die Entscheidung zum
Vollzug durch die Delegation des Falles an den Abt von Saint-Benigne, der nun
mit dem Abt von Cluny für Ordnung sorgen sollte. Allerdings blieb das Ver-
fahren durch die gewaltsame und rebellische Haltung des Abtes von Mozac,
der die befohlene Visitation und Korrektur verhinderte, auch in dieser Instanz
erfolglos. Erst die daraufhin erfolgte Einschaltung des Bischofs von Le Puy als
in seiner Durchschlagskraft mächtigere Vollzugsinstanz konnte den Fall zum
Abschluss bringen. Durch den Schritt der Einbeziehung der Kurie als einfluss-
reichen Akteur wurde zwar die Verfahrensautonomie abgegeben, doch wie
bereits im vorherigen Beispiel dargelegt, war genau dieser Schritt unausweich-
lich geworden, um den Fall letztendlich in die Verfahrensautonomie des
Cluniazenserordens zurückzuführen. Die Unabhängigkeit Mozacs konnte auf
diese Weise erfolgreich abgewendet werden und mit der Neuwahl eines Abtes
wurde das Verfahren erfolgreich innerhalb der Systemgrenzen des Ordens ab-
geschlossen.
Einige Aspekte seien im Folgenden nochmals unterstrichen. Verfahren der
geschilderten Art in der angesprochenen Epoche durchzuführen, stellte eine
innovative Pionierleistung dar, die kaum ihresgleichen hatte. Nahezu alle
endogenen und exogenen Sachlagen konnten durch und im Verfahren einer
69 Regelmäßig finden sich Entscheidungen in den Definitionen des Generalkapitels, welche den
Abt von Cluny beauftragten, ohne jedoch eine exakte Vorgehensweise zu benennen. [...] ap-
ponat dominus Abbas consilium prout melius poterit et viderit expedire lautet die übliche
Entscheidungsformulierung zum Vollzug durch den Abt von Cluny. Charvin, Statuts (wie
Anm. 37), S. 232.
 
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