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Anzulewicz, Henryk; Breitenstein, Mirko [Hrsg.]; Melville, Gert [Hrsg.]
Die Wirkmacht klösterlichen Lebens: Modelle - Ordnungen - Kompetenzen - Konzepte — Klöster als Innovationslabore, Band 6: Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.54634#0208
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204 I Regina D. Schiewer

für ihren körperlichen Einsatz empfingen.12 Allerdings wurde die Frage, wessen
die Laienbrüder konkret zum Seelenheil bedurften, d. h. welche Form von cura
animarum ihnen zugänglich gemacht wurde und auf welche Weise, bisher nicht
gestellt. Hier setzt die vorliegende Untersuchung an.
Die ,Constitutiones Hirsaugiensis‘ machen über die cura für die Laienbrüder
nur wenige Aussagen. Vor allem die Strafen für falsches Verhalten lassen ex
negative Rückschlüsse auf das zu, was von den Konversen erwartet wurde und
womit zu ihrem Seelenheil beigetragen werden sollte. Das Versäumen der Pre-
digt im Kapitel etwa wird unter Strafe gestellt, da die Konversen ja diejenigen
seien, die am meisten von der Predigt des Abts profitierten.13
In den ,Acta Murensia* findet man mehr Informationen zu den fratres exteri-
ores und ihrem Leben im Kloster: Sie sollen ohne Neid und Streit mit den Mön-
chen im Kloster leben (nicht in der Klausur, aber in der celld), und sie werden
unter die oboedentia und die consuetudines des pater spiritalis gestellt.14 Wäh-
rend Mettler in seiner Abhandlung über die Laien der Hirsauer hieraus noch
schloss, dass den Laienbrüdern ein eigener Seelsorger zur Seite gestellt wurde15,
ist es m. E. nach unfraglich, dass mit dem pater spiritalis gemäß der Benediktre-
gel einfach der Abt des Klosters gemeint ist. Dass die cura für die fratres exteri-
ores dem Abt obliegt, wird auch dadurch bestätigt, dass der Verfasser der acta
von näheren Erläuterungen, wie diese cura zu erfolgen hat, absieht.16 Die fratres
exteriores waren Mitglieder des Konvents und durften offensichtlich dieselbe
cura erwarten wie die Mönche.
Nähere Erläuterungen dagegen liefern die ,Acta Murensia* in den folgenden
Abschnitten durchaus in Bezug auf die cura moniahum im angeschlossenen
Frauenkloster, und auch hinsichtlich der Sorge für die Dienstleute des Klosters
werden deutliche Hinweise auf Zuständigkeiten und die Form der Seelsorge
gegeben: Servis [...] magna cura appendi debet a prepositis celle. Der Verfasser
expliziert, dass man keinen treuen Dienst erwarten könne, wenn diese Menschen
12 Jörg Sonntag, Klosterleben im Spiegel des Zeichenhaften. Symbolisches Denken und Han-
deln hochmittelalterlicher Mönche zwischen Dauer und Wandel, Regel und Gewohnheit
(Vita regularis. Abhandlungen 35), Berlin 2008, S. 29.
13 Willehelmi Abbatis Constitutiones Hirsaugienses, ed. von Pius Engelbert und Candida
Elvert (Corpus Consuetudinum Monasticarum 15), 2 Bde., Siegburg 2010, Bd. 1, Abschnitt
,Ne conuersvs ad sermonem desit‘, S. 324f.
14 P. Martin Kiem O. S. B., Das Kloster Muri im Kanton Argau. A. Acta Murensia oder Acta
Fundationis, in: F. L. Baumann/G. Meyer von Knonau/P. Martin Kiem (Hgg.), Die ältes-
ten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen, Rheinau und Muri, Acta Murensia (Quel-
len zur Schweizer Geschichte III/3), Basel 1883, S. 1-102, hier S. 60.
15 Adolf Mettler, Laienmönche, Laienbrüder, Conversen, besonders bei den Hirsauern, in:
Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte 41, 1935, S. 201-253, hier S. 244.
16 Acta Murensia (wie Anm. 14), S. 60.
 
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