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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0202
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1. Kapitelübersicht

201

Kapitel 128
Richter oder Verwalter in weltlichen Angelegenheiten
sollen der Lehre des Johannes folgen und nicht mehr
fordern, als ihnen vorgeschrieben ist.
Kapitel 129
Auch für Krieger wurde eine Regel im Evangelium
festgesetzt, nämlich dass sie niemandem Gewalt oder
Unrecht antun und zufrieden mit ihrem Sold sein
sollen.
Kapitel 130
Gerhoch beschreibt, auf welche Weise die einzelnen
Stände (Mönche, Kleriker, Nonnen, Witwen, Verhei-
ratete, Richter, Krieger etc.) nach der apostolischen
Regel leben können. Alle übrigen sollen sich an die
Lehre Christi halten, damit niemand ohne Regel und
Ordnung lebt.
Kapitel 131
Jede Person, die getauft wurde, hat eine nach ihrer
Beschaffenheit angemessene Regel, die sie einhalten
soll.
Kapitel 132
Jeder Christ soll die für seinen Stand von den heiligen
Aposteln überlieferte Regel lernen.
fol. 65v
Kapitel 133
Früher wurden nur Personen (sog. Katechumenen) zum
Sakrament der Taufe zugelassen, die das Vaterunser
und das Glaubensbekenntnis beherrschten.
Kapitel 134
Bei einer Nottaufe wegen Todesgefahr mussten die
Kenntnisse des Vaterunsers und des Glaubensbe-
kenntnisses nachgeholt werden. Zum Lernen und Ver-
stehen des Glaubensbekenntnisses und des Vaterun-
sers sind alle Christen verpflichtet.
Kapitel 135
Wieviel Demut bei einem büßenden Kleriker erforder-
lich ist und in welchen Fällen ein Kleriker nach der
Buße wieder zu den verlorenen Weihegraden zurück-
geführt werden kann.
fol. 67r
Kapitel 136
Die Gesetze, denen jeder Getaufte folgen muss, wer-
den dargelegt: Buße, Exkommunikation, Verurteilung
der Irrlehre.
Kapitel 137
Ist eine Exkommunikation nicht möglich, da sie zu
großes Aufsehen erregen würde, sollen die gesetzes-
untreuen Kleriker „geheilt“ und zu einem regel-
gemäßen Leben zurückgeführt werden.
fol. 50v
 
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