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Anhang
Kapitel 116
Wie mit Büßenden, die nach der Buße erneut die
Regeln übertreten, laut Papst Siricius verfahren
werden soll.
fol. 53r
Kapitel 117
Über die Gewohnheit sowohl Kleriker als auch Laien
für ihre Buße einer Mönchsgemeinschaft zuzuteilen.
foll. 58r und
67r
Kapitel 118
Diejenigen, die wie Benedikt von Nursia den Apostel
Paulus nachahmen, oder die es wie Augustinus Petrus
gleichtun, geloben die apostolische Lebensweise.
Kapitel 119
Wer sich den Klerikern anschließen und wer in den
Klerikerstand aufgenommen werden kann.
Kapitel 120
Schließt sich ein Büßer den Mönchen oder den Kleri-
kern an, soll er gänzlich die apostolische Lebensweise
befolgen, ansonsten wird seine Lebensweise eher der
eines Apostaten gleichen.
fol. 62 r
Kapitel 121
Es ist besser, sein eigenes Haus nicht aufzugeben und
dennoch die apostolische Lebensweise einzuhalten,
als sich einem Konvent anzuschließen und nicht
vollkommen die Regel zu befolgen.
Kapitel 122
Wie derjenige zu behandeln ist, der beim richtigen
Dienst für die Armen verarmt oder versehrt wird.
Kapitel 123
Wenn eine Witwe beim Dienst an den Armen selbst
verarmt, soll der Prälat der Kirche sie aufnehmen und
für ihren Unterhalt sorgen.
Kapitel 124
Das Leben der Apostel selbst kann nur von wenigen
nachgeahmt werden, aber das ihrer Jünger von allen.
Kapitel 125
Wer nach der apostolischen Regel leben möchte,
soll einen der beiden Wege (Mönch oder Kanoniker)
richtig befolgen.
Kapitel 126
Wer seinen Besitz nicht aufgeben will, kann wie die
Jünger der Apostel in der Mitte zwischen den Apos-
teln und den Verheirateten Platz nehmen und all
seinen Besitz den Heiligmäßigen bereitstellen.
Kapitel 127
Diejenigen, die weder nach der apostolischen Regel
noch nach den Regeln der Jünger leben wollen,
können auf die Lehre der Apostel für Verheiratete
zurückgreifen.
Anhang
Kapitel 116
Wie mit Büßenden, die nach der Buße erneut die
Regeln übertreten, laut Papst Siricius verfahren
werden soll.
fol. 53r
Kapitel 117
Über die Gewohnheit sowohl Kleriker als auch Laien
für ihre Buße einer Mönchsgemeinschaft zuzuteilen.
foll. 58r und
67r
Kapitel 118
Diejenigen, die wie Benedikt von Nursia den Apostel
Paulus nachahmen, oder die es wie Augustinus Petrus
gleichtun, geloben die apostolische Lebensweise.
Kapitel 119
Wer sich den Klerikern anschließen und wer in den
Klerikerstand aufgenommen werden kann.
Kapitel 120
Schließt sich ein Büßer den Mönchen oder den Kleri-
kern an, soll er gänzlich die apostolische Lebensweise
befolgen, ansonsten wird seine Lebensweise eher der
eines Apostaten gleichen.
fol. 62 r
Kapitel 121
Es ist besser, sein eigenes Haus nicht aufzugeben und
dennoch die apostolische Lebensweise einzuhalten,
als sich einem Konvent anzuschließen und nicht
vollkommen die Regel zu befolgen.
Kapitel 122
Wie derjenige zu behandeln ist, der beim richtigen
Dienst für die Armen verarmt oder versehrt wird.
Kapitel 123
Wenn eine Witwe beim Dienst an den Armen selbst
verarmt, soll der Prälat der Kirche sie aufnehmen und
für ihren Unterhalt sorgen.
Kapitel 124
Das Leben der Apostel selbst kann nur von wenigen
nachgeahmt werden, aber das ihrer Jünger von allen.
Kapitel 125
Wer nach der apostolischen Regel leben möchte,
soll einen der beiden Wege (Mönch oder Kanoniker)
richtig befolgen.
Kapitel 126
Wer seinen Besitz nicht aufgeben will, kann wie die
Jünger der Apostel in der Mitte zwischen den Apos-
teln und den Verheirateten Platz nehmen und all
seinen Besitz den Heiligmäßigen bereitstellen.
Kapitel 127
Diejenigen, die weder nach der apostolischen Regel
noch nach den Regeln der Jünger leben wollen,
können auf die Lehre der Apostel für Verheiratete
zurückgreifen.