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Jaspers, Karl; Immel, Oliver [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 21): Schriften zur Universitätsidee — Basel: Schwabe Verlag, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.51221#0310
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Hochschulreform? Das Gutachten des Hamburger Studienausschusses

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der. Die Verwaltung der badischen Hochschulen durch Männer wie Böhm und Schwö-
rer325 war vorbildlich: eine wahre Zusammenarbeit mit den Hochschulen, kein Kampf
um die Macht, keine politisch bedingten Intriguen, kein divide et impera326 im Umgang
mit den widerspenstigen Hochschulen, vielmehr Gewährenlassen der Selbstverwaltung,
aber Überlegenheit durch Personalkenntnis, durch Information über die Gesamtheit
der Universitätswirklichkeiten, daher das Wachsen einer persönlichen Autorität, | die
über Baden hinaus Geltung gewann, weil ein reiner sachlicher guter Wille, der Sinn für
die Aristokratie des Geistes lebendig waren. Es bestand keine Gefahr, daß solche Män-
ner durch Parteien abgesetzt wurden. Sie waren der Schutz der Universität. Ein Symbol
für das Vertrauen war, daß Schwerer bei den Berufungsvorschlägen von den drei Vorge-
schlagenen immer den an erster Stelle Vorgeschlagenen wählte, und, wenn er davon aus
seiner Kenntnis abweichen wollte, mit den Sachkundigen konferierte, bis auf Grund der
geistigen Tatbestände beide Teile einmütig wurden. Da heute die Beamten ständig un-
ter dem Druck der parlamentarischen Parteien stehen, wäre die Sicherung des Wirkens
einer hervorragenden Persönlichkeit, wenn sie gelänge, von unersetzlicher Bedeutung.
Aber der Weg über einen Hochschulratspräsidenten mit großen Vollmachten wäre
unter den heutigen Umständen gefährlich. Daß ein wirklich geeigneter Mann, der
dann lebenslänglich da säße, gewonnen würde, das wäre wie der Gewinn des großen
Loses. Daß bei dem Zustandekommen seiner Wahl die politischen Parteien direkt und
indirekt wieder den Ausschlag gäben, ist wahrscheinlich.
Dann ist für die Autonomie der Korporation, für die an der Hochschule herrschende
Grundstimmung wesentlich, daß der aus den Ordinarien jährlich neu gewählte Rektor
der erste Mann der Universität bleibt. Der Rektor soll sein ganzes Gewicht behalten. Ein
Mann hohen Ranges als Bewahrer der Kontinuität der Verwaltung - statt des Bürovorste-
hers - wäre ausgezeichnet. Dieser Universitätsrat oder Hochschulratspräsident müßte
jedoch Hilfe und Werkzeug sein. Die Beschlüsse von Rektor und Senat sollen allein ent-
scheiden. Der Universitätsrat hat keine juristisch fixierte Macht. Sein Übergewicht wird
er haben durch die Kenntnisse, sein Informiertsein, sein kontinuierliches Dabeisein. Er
kann Rektor und Senat überzeugen, aber nicht durch seine Machtbefugnisse lenken.
Sein Übergewicht als Sachkundiger und vielleicht und wünschenswerter Weise als Per-
sönlichkeit wird nicht zur Übermacht. Die Universität verwaltet sich durch ihre Profes-
soren selber. Die Selbstverwaltung würde zu Ende sein, wenn sie nicht in der Hand von
Rektor und Senat und der Gesamtheit der Professoren bliebe. Das Ethos der Universi-
tät würde sich ändern in Richtung auf eine bloße Schule hin.
Das Gutachten hat eine sehr komplizierte Verfassung mit verteilten Befugnissen
erdacht, die im Einzelnen nicht zu erörtern ist, wenn man sie im Ganzen für fragwür-
dig hält. Demokratische Verfahren kann man nicht mit Erfolg einführen, wenn das
Ethos demokratischen Denkens schwach oder gar nicht entwickelt ist. Die demokra-
tischen Veränderungen der Verhältnisse von Staat und Gesellschaft fordern zudem
nicht eine Verwandlung der ihrem Wesen nach geistesaristokratischen Struktur der

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