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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0080
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Einleitung des Herausgebers

LXXIX

chen Kreisen in und ausserhalb Deutschlands erwiesen.«281 Dass er als Schriftsteller
tätig sei, schloss er dagegen entschieden aus: »Schriftstellerische oder populäre Arbei-
ten liegen ausserhalb meines Bereichs.« Weil er wusste, dass man hierüber auch ande-
rer Meinung sein konnte, schob er vorsichtshalber nach: »Auf kleinere Aufsätze oder
Hefte, bei denen man zweifelhaft hierüber sein könnte, werde ich in Zukunft verzich-
ten.« Unter Berufung auf nicht näher genannte Bestimmungen bezweifelte er, dass
er überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der Kammer falle, und bat, seine Arbeiten
weiterhin als wissenschaftlich einzustufen: »Nach den mir bekannt gewordenen Ver-
ordnungen fallen wissenschaftliche Arbeiten nicht in den Bereich der Reichsschrift-
tumskammer. Daher brauchte ich ihr auch nicht anzugehören, nachdem ich 1937 als
Professor in den Ruhestand versetzt worden bin. Wenn ich in dieser grundsätzlichen
Auffassung mich nicht irre, bitte ich Sie, den Charakter meiner Arbeiten als wissen-
schaftlicher zu prüfen und dementsprechend meine Tätigkeit auch in Zukunft in der
Kategorie Wissenschaft zu belassen und damit frei zu geben.« Für den Fall jedoch,
dass die Gesetzeslage inzwischen eine andere war und er auch als Wissenschaftler in
den Zuständigkeitsbereich der Kammer falle, bat er um Zusendung des entsprechen-
den Textes, um auf dessen Grundlage einen Antrag auf Befreiung von der Mitglied-
schaft in der Kammer zu stellen: »Sollte eine Veränderung in der Einordnung der Wis-
senschaft oder von Teilen der Wissenschaft erfolgt sein, so bitte ich um freundliche
Mitteilung der Verordnung, in der Hoffnung, dass ich auch dann an Sie ein begrün-
detes Gesuch um einen Befreiungsschein für den Einzelfall richten kann.«
Die Kammer schickte Jaspers daraufhin ihre Richtlinien zur Erfassung der wissen-
schaftlichen Autoren vom 9. Februar 1942, aus denen hervorgehe, »wer als wissen-
schaftlicher Autor durch die Reichsschrifttumskammer nicht erfasst wird«, und bat
um Stellungnahme.282 Nach diesen Richtlinien wurden Wissenschaftler »nicht er-
fasst«, wenn »die Veröffentlichung auf ihrem Fachgebiete liegt, ohne Rücksicht dar-
auf, ob es sich um eine solche rein wissenschaftlicher oder populärwissenschaftlicher
Art handelt«.283 Zwar galt die Regelung nicht für alle Wissenschaftler, doch sie betraf
- neben Schulbuchautoren und Wehrmachtsangehörigen - ausdrücklich »die im Be-
reiche des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung tä-
tigen wissenschaftlich vorgebildeten Beamten und wissenschaftlichen Mitarbeiter«.
Besser hätte es für Jaspers nicht laufen können - die Richtlinien bestätigten, wo-
von er immer ausgegangen war. Er fiel in den Zuständigkeitsbereich eines anderen
Ministeriums, so dass die Frage, ob er eine Mitgliedschaft in der Reichsschrifttums-

281 K. Jaspers an die Reichsschrifttumskammer, 3. März 1943, ebd., 624-625.
282 Präsident der Reichsschrifttumskammer an K. Jaspers, 5. März 1943, ebd., 625.
283 Richtlinien des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer über die Erfassung der wissenschaft-
lichen Autoren, 9. Februar 1942, ebd., 626.
 
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