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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0148
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Karl Jaspers - Baconniere

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schienen. Ich hatte mich für Ja oder Nein zu entscheiden und musste zum Nein kom-
men. Den Abschluss der Verhandlungen vollzog für mein Bewusstsein nicht ich, viel-
mehr konstatierte ich ihn nur.
6) Ohne eine Verpflichtung anzuerkennen, bin ich, falls Sie wünschen, zu weite-
ren Verhandlungen bereit. Da nach Ausbleiben Ihrer von mir erwarteten sofortigen
Antwort auf meinen letzten Brief jedoch schon nach Paris geschrieben wurde (wor-
auf noch keine Antwort eintraf),77 so müsste der Verlag sich jetzt schnell entschlies-
sen, wie weit er mir entgegenzukommen bereit und in der Lage ist,a damit ich dann
entscheiden kann, ob ich die Bedingungen annehme oder nicht.
7) Über den Sinn der Fräulein Hersch zukommenden Stiftung bin ich dahin un-
terrichtet worden: Es handelt sich um ein Jahr für die durch ihre Schriften anerkannte
Verfasserin, in dem sie frei arbeiten könne. Daher müsste im Vertrage auch nicht die
Ablieferungspflicht bis 1. 9.52 stehen, sondern etwa: »Falls bis dahin die Übersetzung
nicht abgeliefert ist, ist der Verlag berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Fräulein
Hersch hat nach eventueller Vollendung der Übersetzung die Verpflichtung, das Ma-
nuscript dem Verlag zu den Bedingungen des Vertrages anzubieten.«
8) Damit bin ich schon zu weiteren Vorschlägen meinerseits gekommen. Für den
Fall, dass Sie sich nicht irren über die noch bestehende Verhandlungsmöglichkeit und
Verhandlungsbereitschaft, also für den Fall, dass die kategorischen Sätze des Verlags
nicht kategorisch gemeint sind, möchte ich zur Beschleunigung gleich weitere Vor-
schläge machen (ich schrieb oben, dass ich nicht lange warten kann, - die Sachen sind
beiderseits genügend erwogen und es bedarf nun nur des Entschlusses):
Den Punkt drei in Ihrem Briefe über den Umfang des Buches erkenne ich an.
Wegen des Absatzes in Frankreich muss ich auf dem früher mitgeteilten Vertrags-
paragraphen unbedingt bestehen, der in meinem Vertrag mit dem Artemisverlag sich
findet.78 Jedoch verzichte ich auf die Ziffer von 1200 Exemplaren und trenne nicht
den Absatz in der Schweiz von dem in Frankreich, sondern spreche vom Gesamtab-
satz, der ja als einen Hauptteil den in Frankreich einschliessen wird. Dann wird fol-
gende Formulierung entstehen: »Sollte der Absatz des Buches im Vergleich zu den bis-
her in Frankreich erschienenen und noch erscheinenden Büchern des Verfassers
wesentlich (mehr als 20%) Zurückbleiben, so erhalten Übersetzerin und Verfasser das
Recht zu einer Parallelausgabe in einem französischen Verlag. Der Verlag darf in die-
sem Falle das Buch in Frankreich nicht mehr zum Verkauf bringen, während der fran-
zösische Verlag nicht ein Recht hat, das Buch ausserhalb Frankreichs abzusetzen.« Ein
solcher Paragraph ist mir vom Artemis-Verlag, mit dem ich durch Jahre mit einer Reihe
von Veröffentlichungen in freundschaftlichsten Beziehungen stehe, ohne weiteres
bewilligt. Wenn ich mir den Einwand mache, der Schweizer Verlag könne erklären,

a nach ist, im Typoskript und
 
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