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Karl Jaspers - Baconniere
es bestehe kein Unterschied für die Verbreitung in Frankreich seitens eines Schweizer
oder eines französischen Verlags, so antworte ich mir: in diesem Falle kann der Ver-
lag meinen Paragraphen ohne Bedenken bewilligen, da die in dem Paragraphen aus-
gesprochene Sorge gegenstandlos wäre.
Dass der Verlag die Stipendien für Fräulein Hersch als Ersatz für Übersetzungsho-
norar rechnet, kann ich nicht annehmen. Ich vermute, dass Sie in dieser Frage das uns
Schriftstellern gemeinsame Interesse unterstützen. Ich könnte die Sache so lenken,
dass nur ich ein Honorar erhalte und meinerseits an Fräulein Hersch abgebe. Zu die-
ser Form bin ich nicht bereit. Es würde dann wie ein Geschenk von mir an Fräulein
Hersch aussehen. Daher habe ich zwar von dem Gesamthonorar geschrieben, aber so-
gleich auch von der Teilung in zwei Hälften. Im Vertrage würde ich bitten, das Hono-
rar für die Übersetzerin und für mich gesondert zu bezeichnen. Es würde die Ver-
pflichtung zur direkten Zahlung des Übersetzungshonorars an Fräulein Hersch und
meines Honorars an mich entstehen, beides für Vorauszahlung und für die späteren
Zahlungen. Beide würden zu gleichen Teilen erfolgen. Wegen der Höhe von Tantieme
und Vorauszahlung bitte ich den Verlag, mir entgegenzukommen. Mit seinem bishe-
rigen Angebot kann ich mich nicht zufrieden geben.
Wegen der Anzahl der Freiexemplare wäre noch eine Festsetzung zu treffen, für
die Übersetzerin und für mich, die ich dem Verlag nach seinem Ermessen überlasse.
Aber ich bitte, die Anzahl in dem Vertrag zu fixieren.
9) Meine Vorschläge sind ohne Zustimmung von Fräulein Hersch erfolgt. Ich habe
ihr Ihre Drohung mitgeteilt.79 Von ihrer mir völlig verständlichen Reaktion brauche
ich kein Wort zu sagen. Die Verhandlung ist dadurch sehr erschwert, denn ihre Zu-
stimmung ist am Ende notwendig, da sie die Übersetzerin ist. Ich hoffe, diese Zustim-
mung zu erwirken, falls ich mit Ihnen und dem Verlag einig werde.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
29 Karl Jaspers an Pierre Thevenaz
Typoskript; Durchschlag: DLA, A: Jaspers
Beigefügt ist ein neuer Entwurf des Vertragsparagraphen über den Vertrieb der Übersetzung in Frankreich.
Basel, den n. VI. 1951
Sehr geehrter Herr Kollege,
ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 26. Mai mit dem beigelegten Brief
des Verlegers.
Die Situation hat sich in der Tat nicht verändert. Es handelt sich nach wie vor um
die materiellen Vertragsbestimmungen, für die Sie sich mit Recht unzuständig erklä-
ren, die jedoch in einem Verlagsvertrag entscheidend sind. Ihren eigenen Wunsch,
Karl Jaspers - Baconniere
es bestehe kein Unterschied für die Verbreitung in Frankreich seitens eines Schweizer
oder eines französischen Verlags, so antworte ich mir: in diesem Falle kann der Ver-
lag meinen Paragraphen ohne Bedenken bewilligen, da die in dem Paragraphen aus-
gesprochene Sorge gegenstandlos wäre.
Dass der Verlag die Stipendien für Fräulein Hersch als Ersatz für Übersetzungsho-
norar rechnet, kann ich nicht annehmen. Ich vermute, dass Sie in dieser Frage das uns
Schriftstellern gemeinsame Interesse unterstützen. Ich könnte die Sache so lenken,
dass nur ich ein Honorar erhalte und meinerseits an Fräulein Hersch abgebe. Zu die-
ser Form bin ich nicht bereit. Es würde dann wie ein Geschenk von mir an Fräulein
Hersch aussehen. Daher habe ich zwar von dem Gesamthonorar geschrieben, aber so-
gleich auch von der Teilung in zwei Hälften. Im Vertrage würde ich bitten, das Hono-
rar für die Übersetzerin und für mich gesondert zu bezeichnen. Es würde die Ver-
pflichtung zur direkten Zahlung des Übersetzungshonorars an Fräulein Hersch und
meines Honorars an mich entstehen, beides für Vorauszahlung und für die späteren
Zahlungen. Beide würden zu gleichen Teilen erfolgen. Wegen der Höhe von Tantieme
und Vorauszahlung bitte ich den Verlag, mir entgegenzukommen. Mit seinem bishe-
rigen Angebot kann ich mich nicht zufrieden geben.
Wegen der Anzahl der Freiexemplare wäre noch eine Festsetzung zu treffen, für
die Übersetzerin und für mich, die ich dem Verlag nach seinem Ermessen überlasse.
Aber ich bitte, die Anzahl in dem Vertrag zu fixieren.
9) Meine Vorschläge sind ohne Zustimmung von Fräulein Hersch erfolgt. Ich habe
ihr Ihre Drohung mitgeteilt.79 Von ihrer mir völlig verständlichen Reaktion brauche
ich kein Wort zu sagen. Die Verhandlung ist dadurch sehr erschwert, denn ihre Zu-
stimmung ist am Ende notwendig, da sie die Übersetzerin ist. Ich hoffe, diese Zustim-
mung zu erwirken, falls ich mit Ihnen und dem Verlag einig werde.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
29 Karl Jaspers an Pierre Thevenaz
Typoskript; Durchschlag: DLA, A: Jaspers
Beigefügt ist ein neuer Entwurf des Vertragsparagraphen über den Vertrieb der Übersetzung in Frankreich.
Basel, den n. VI. 1951
Sehr geehrter Herr Kollege,
ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 26. Mai mit dem beigelegten Brief
des Verlegers.
Die Situation hat sich in der Tat nicht verändert. Es handelt sich nach wie vor um
die materiellen Vertragsbestimmungen, für die Sie sich mit Recht unzuständig erklä-
ren, die jedoch in einem Verlagsvertrag entscheidend sind. Ihren eigenen Wunsch,