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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0535
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Karl Jaspers - Springer

Das wäre ein offenes Verfahren, während die Methode Gadamers nicht objektiv
klar werden lässt, wie die Sache eigentlich im Ganzen und in vielem Einzelnen liege.
Ob die Drohung mit Gerichtsverfahren ernst gemeint ist, müsste sich zeigen. So ein-
deutig, wie der Rechtsanwalt meint, liegen die Dinge nicht.
Die Frage ist weiter, ob der Verlag juristisch belangbar wäre. Doch, wenn über-
haupt, jedenfalls nur für das, was im Studium generale gedruckt wurde. Hier müss-
ten die im juristischen Sinn beleidigenden und verleumdenden Stellen vorgewiesen
werden. Dabei kommt als Gesichtspunkt das »berechtigte Interesse« eines seine Sa-
che öffentlich vertretenden Autors in Frage, in diesem Falle sowohl des Autors Sarbin
bezw. des Verlags wie des Schriftleiters. Und zunächst müsste objektiv festgestellt wer-
den, ob wirklich Beleidigung und Verleumdung vorliegt.
Der Verlag solla nun der Ruhe wegen das tun, was in der Auffassung Prof. Gada-
mers die Regelung »in einer ihn befriedigenden Weise« bedeutet. Der Verlag hat doch
keinerlei Verpflichtungen gegen Prof. Gadamer. Er hat Vorjahren trotzdem mit ihm
verhandelt, ohne dass jenes Vertrauensverhältnis entstanden wäre, das den Weg über
den Rechtsanwalt ausschliesst. Ein Professor hat doch nicht als solcher schon die Au-
torität einer Grossmacht.
Falls überhaupt die juristisch begründete Möglichkeit vorliegt, gegen den Verlag
zu klagen, damit er verlangte Handlungen vollziehe - was mir nicht möglich scheint
-, so darf ich Ihnen natürlich keinen Rat geben, da nicht ich, sondern der Verlag die
unangenehme Last durchzutragen [sic!] hätte.
Ich bin mit Ihnen beunruhigt, vermute aber, dass das Interesse Gadamers eine
gerichtliche Klage nicht zulässt. Beide Parteien, Thiel und Gadamer, sind mir nach
dem mir vorliegenden Material nicht geheuer. Es wäre gut, sich ganz ausserhalb die-
ser Parteien zu halten.
Eine einfache, stillschweigende Erledigung aber würde das, was Prof. Gadamer ei-
gentlich zu seinem Schritte durch den Rechtsanwalt bewegt, und das, was an Tatsa-
chen dem ganzen Streit zugrunde liegt, unaufgeklärt lassen.
Auch dann wäre die Ruhe nicht gewiss. Ein entlassener Thiel würde vielleicht, sei
es auf dem Wege über den »Spiegel« oder sonst, seine Benachteiligung an die Öffent-
lichkeit bringen und den Skandal veranlassen, an dem ihm - ich fürchte es manch-
mal bei seinem Verhalten - gelegen ist.965 Dann würden bei einer Gesetzesverletzung
die Dokumente und Zeugen im Laufe der Wahrheitsbeweise auftreten.
Sie und Herr Dr. Springer werden klüger sein als ich. Doch ich darf meine Sorge
aussprechen, dass eine Nachgiebigkeit des Verlages gegen den jetzt ausgeübten Druck

a Der Verlag soll Vdg. für Ich habe den Eindruck, dass der Verlag unter unerlaubten Druck gesetzt
wird, damit er
 
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