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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0930
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Stellenkommentar

813

deutscher Schriftsteller richtet.« (Ebd.). - In Ziffer 6 hieß es hinsichtlich der Beamten: »Für
Beamte besteht [...] eine Anmeldepflicht auch, wenn die ständige Ausübung schriftstelle-
rischer Tätigkeit zu ihren Berufsaufgaben gehört.« Der vollständige Wortlaut der Bekannt-
machung über die Anmeldepflicht zur Reichsschrifttums- und Reichspressekammer (ver-
kündet in der Tagespresse), datiert auf Berlin, den 8. Dezember 1933, findet sich bei K.-F.
Schrieber (Hg.): Das Recht der Reichskulturkammer. Sammlung der für den Kultur stand gelten-
den Gesetze und Verordnungen, der amtlichen Anordnungen und Bekanntmachungen der Reichs-
kulturkammer und ihrer Einzelkammern, Bd. 1, Berlin 1935, 228-229.
1483 Typoskript, DLA, A: Jaspers. - Hugo Linhard (1896-1950) war Generalsekretär des am
9. Juni 1933 gegründeten Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller (RDS), seit 1930 Mit-
glied der NSDAP, seit 1931 Mitglied der SS. Zu seinem Wirken und früheren Leben vgl.
J.-P. Barbian: Literaturpolitik im NS-Staat, 111-112.
1484 Der Wortlaut der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer-
Gesetzes vom 1. November 1933 findet sich in: Reichsgesetzblatt I (1933) 797. - Jaspers
hatte gar keinen Antrag auf Aufnahme in den Reichsverband Deutscher Schriftsteller
gestellt, sondern lediglich angefragt, ob er als wissenschaftlicher Hochschullehrer in
den Zuständigkeitsbereich der Reichsschriftumskammer falle und somit deren Anmel-
dungspflicht unterliege.
1485 Jaspers’ Unsicherheit lag darin begründet, dass er inzwischen von einem Erlass des preußi-
schen Kultusministers Bernhard Rust erfahren hatte, dem zufolge preußische Beamten von
einem Beitritt zur Reichsschrifttumskammer absehen mögen, da die Frage der Zugehörig-
keit noch nicht geklärt sei; wer schon beigetreten sei, möge seine Beitrittserklärung zurück-
ziehen (vgl. »Beamte vorläufig nicht in den Kulturkammern«, Zeitungsausschnitt ohne Her-
kunfts- und Datumsangabe, DLA, A: Jaspers). -Jener Erlass stammte vom 5. Januar 1934 (vgl.
Zentralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preußen 76 (1934) 24). Da das, was für
Preußen galt, auch bald für Baden gelten konnte, sah sich Jaspers zu dieser Erklärung genö-
tigt. - Ein Antwortschreiben des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller oder der Reichs-
schrifttumskammer konnte weder im Bundesarchiv noch im Jaspers-Nachlass aufgefunden
werden. Aus Jaspers’ Brief vom 3. März 1943 (in diesem Band, S. 624-625) geht allerdings
hervor, dass er nicht in die Reichsschrifttumskammer aufgenommen wurde.
1486 Typoskript, BArch R 9361 V/6823.
1487 Günther Gentz war 1934-1944 Justiziar und stellvertretender Geschäftsführer der Reichs-
schrifttumskammer. Auf seine Initiative zur Zusammenfassung der Referate in der Ge-
schäftsführung des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller (RDS) nach dessen inter-
nen Querelen mit der Reichsschrifttumskammer geht letztlich die Auflösung des RDS
zurück. Vgl. dazu Stellenkommentar, Nr. 1482. Zu Gentz’ Veröffentlichungen zählt neben
seiner Mitwirkung bei dem von Hans Hinkel herausgegebenen Handbuch der Reichskul-
turkammer (Berlin 1937) und bei dem von Wilhelm Ihde herausgegebenen Handbuch der
Reichsschrifttumskammer (Leipzig 1942) Das Recht der Reichsschrifttumskammer. Eine Lose-
blattsammlung (Leipzig o.J. [1936]).
1488 Vgl. K. Jaspers: Die geistige Situation der Zeit, 5., zum Teil neubearbeitete Auflage, Berlin,
Leipzig 1933,79. - Am Ende des Zitates heißt es beijaspers:»[...] um den Preis des Verzichts
fast aller, selbst zu sein.«
1489 Vgl. hierzu Einleitung, LXXXIV-LXXXV.
 
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