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Jaspers, Karl; Piper, Klaus; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,2): Ausgewählte Korrespondenzen mit dem Piper Verlag und Klaus Piper 1942-1968 — Basel: Schwabe Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.71782#0188
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Karl Jaspers - Piper Verlag (1948)

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Es handelt sich um einen jungen Japaner, der ein aus seinem Brief hervorgehendes
geradezu erstaunliches Verständnis für meine Philosophie hat.247
Mit herzlichen Grüssen, auch für Ihren Vater
Ihr sehr ergebener
Karl Jaspers
51a) Karl Jaspers: Entwurf für einen Verlagsvertrag über das Werk
»Vom Ursprung und Ziel der Geschichte«
§r
Der Verlag übernimmt das Werk für den Bereich der deutschen Länder. Der Autor ist
berechtigt, das Werk gleichzeitig an einen Schweizer Verleger248 in Verlag zu geben.
Beide Ausgaben sind parallele, keine eine Licenz der anderen. Der Schweizer Verlag ist
berechtigt zum Absatz in der Schweiz und Österreich und allen anderen ausserdeut-
schen Ländern, der Verlag Piper zum Absatz in den deutschen Ländern. Beide Ver-
lage verpflichten sich, keinerlei Verkauf in den gegenseitigen Gebieten vorzunehmen.
§2
Das Werk erscheint in einer ersten Auflage von ... Exemplaren.
Als Honorar erhält der Verfasser 15 % vom Ladenpreis des gehefteten Exemplars für
die ersten 5 000 Exemplare, 20% für alle Exemplare darüber hinaus.
Das Honorar ist fällig nach Verkauf, zunächst in vierteljährlicher Abrechnung,
dann halbjährlicher. Auf Wunsch des Verfassers kann jederzeit eine ungefähre Zwi-
schenabrechnung und Auszahlung erfolgen.
§3
Die Übersetzungsrechte bleiben ohne Einschränkung dem Verfasser vorbehalten. Bei
Teilabdrucken in Deutschland wird das eingehende Honorar zwischen Verlag und
Verfasser geteilt.
§4
Auf dem letzten Blatt des Buches wird eine Liste aller selbständig erschienenen Werke
des Verfassers gedruckt.
§5
Der Autor erhält für jedes Tausend 10 Freiexemplare, bei der ersten Auflage jedoch
mindestens 50 Freiexemplare.
 
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