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Becksmann, Ernst; Richter, Wolfgang; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [VerfasserIn] [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse (1939, 6. Abhandlung): Die ehemalige Neckarschlinge am Ohrsberg bei Eberbach in der oberpliozänen Entwicklung des südlichen Odenwaldes — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.43764#0095
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aus der Tongrube am Ohrsberg bei Eberbach
Zellen erkennen; der eingehende Vergleich mit rezenten Hasel-
nüssen (Conjlus avellana) zeigte, daß es sich bei diesen Gewebs-
resten um Lagen von Steinzellen aus dem harten Mesokarp, der
„Steinplatte“, der Haselnußschale handelt. Bei dem Fossil sind
infolge des Alters und der Lagerung im Gestein die Zellen etwas
mehr gestreckt, auch relativ dünnwandiger als bei der rezenten
Frucht, eine bei Pflanzen im Zustande beginnender Fossilisation
verständliche Erscheinung. Da diese Proben sehr blätterig sind,
dürften mehrere zerbrochene Schalen übereinander gelegen sein.
Auch die von dem inkohlten Material ihrem Aussehen nach
sich unterscheidenden, als Holzkohlen zu deutenden Stückchen
erwiesen sich als Picea excelsa.
Das Ergebnis meiner Untersuchung des vorgelegten Materials
läßt sich, wie folgt, zusammenfassen:
Es erscheinen hier pliozäne Reste von Picea excelsa, Acer sp.,
ferner Gewebsreste aus dem Mesokarp der Haselnußschale und
Oberhäute von nicht bestimmbaren Frucht- oder Samen-
schalen.
Neben diesen zweifellos inkohlten, also echt fossilen Resten
fanden sich aber auch kleine Stückchen in schwarzer Färbung, die
sich nach ihrem Gewebebaue bei mikrokopischer Untersuchung
gleichfalls als Picea excelsa zu erkennen gaben. Auch der Erhal-
tungszustand ist völlig klar. Es handelt sich hier nicht wie bei den
übrigen Funden um Relikte, die unter Luftabschluß in großen Zeit-
räumen den Prozeß der „Inkohlung“ durchgemacht haben, son-
dern um eine Holzkohle, wie sie sich durch eine unvollständige Ver-
brennung, wie z. B. bei Waldbränden, ergibt. Bei der zweifellos
feststellbaren Verkohlung dieser Reste und dem nicht zu ver-
kennenden Unterschiede von den „Brandlägen“ könnte man sich
versucht fühlen, diese Reste als „Artefakte“ zu bezeichnen. Die
bereits eingangs erwähnten Mitteilungen über die Lagerstätte und
über das Vorkommen der in Frage stehenden Schichten schließen
eine solche Annahme aus.
 
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