Probleme komplexer Moleküle II.
(A. 28) 15
der angelagerten Lösungsmittelmoleküle neben dem einen Molekül
(oder Molekülteil, wie z. B. in Elektrolyten) des gelösten Stoffes
überwiegt. Der Hauptunterschied der beiden verglichenen Volu-
mina V besteht also in der Menge der freien Zwischenräume, welche
sie enthalten, und da die Kräfte auf die freien Zwischenräume
nicht wirken, ist dies auch der Hauptursprung der betrachteten
Kraftdifferenz. Das Verhältnis V/v ist ein Maß für das Volumen
der Zwischenräume im Lösungsvolumen V und es ist daher selbst-
verständlich, daß die Kraftdifferenz mit V/v steigen muß (Resul-
tat a). Wenn aber V, das Volumen des Lösungsmoleküls, sehr groß
wird, kann das Innere dieses Volumens nur mehr wenig zur Kraft-
differenz beitragen, da es dann zu weit von den umgebenden Mole-
külen entfernt ist (Resultat b). Die Temperatursteigerung ver-
größert die Zwischenräume (Resultat c). Die größere Wirkungs-
sphäre X verkleinert die Zwischenräume unter sonst gleichen Ver-
hältnissen, da sie den inneren Druck (P, siehe Gl. 6 a) steigert
(Resultat d).
Man sieht also nach der vorstehenden Zerlegung in Einzel-
sätze, daß die angenäherte Gültigkeit unserer Sätze über die
Oberflächenkonzentration (Gl. 5) und über die Oberflächenkräfte
(Gl. 12a) nahezu selbstverständlich ist, wenn man von der ein-
fachen Grundannahme der Komplt xbildung ausgeht.
In demselben Sinne haben wir demnach auch das bekannte
Gesetz der Dampfspannungserniedrigung verdünnter Lösungen im
11. Kapitel selbstverständlich gemacht, indem wir zeigten, daß
es aus dem Satz über die Oberflächenkonzentration, zusammen mit
der Nichtflüchtigkeit der Lösungsmoleküle unmittelbar aus rein
geometrischen Gründen folgt. Unsere Gleichungen können aller-
dings nur angenäherte Gültigkeit beanspruchen; es ist jedoch
durchaus nicht ausgeschlossen, daß spätere, bessere Kenntnis
von den Molekularkräften erlauben wird, dem Vorteile der Ein-
fachheit und Übersichtlichkeit, welchen wir erreicht haben, auf
demselben Wege auch noch den Vorzug exakter Durchführung
hinzuzufügen.
Die Gesetze des osmotischen Druckes konnten wir im III. Ka-
pitel ohne Zuhilfenahme jener beiden Sätze (Gl. 5 und 12a) ab-
leiten, da hierbei freie Llüssigkeitsoberflächen keine Rolle spielen;
nur die VAN DER WAALSSche Gleichung und im übrigen wieder
rein Geometrisches kam dabei in Betracht.
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der angelagerten Lösungsmittelmoleküle neben dem einen Molekül
(oder Molekülteil, wie z. B. in Elektrolyten) des gelösten Stoffes
überwiegt. Der Hauptunterschied der beiden verglichenen Volu-
mina V besteht also in der Menge der freien Zwischenräume, welche
sie enthalten, und da die Kräfte auf die freien Zwischenräume
nicht wirken, ist dies auch der Hauptursprung der betrachteten
Kraftdifferenz. Das Verhältnis V/v ist ein Maß für das Volumen
der Zwischenräume im Lösungsvolumen V und es ist daher selbst-
verständlich, daß die Kraftdifferenz mit V/v steigen muß (Resul-
tat a). Wenn aber V, das Volumen des Lösungsmoleküls, sehr groß
wird, kann das Innere dieses Volumens nur mehr wenig zur Kraft-
differenz beitragen, da es dann zu weit von den umgebenden Mole-
külen entfernt ist (Resultat b). Die Temperatursteigerung ver-
größert die Zwischenräume (Resultat c). Die größere Wirkungs-
sphäre X verkleinert die Zwischenräume unter sonst gleichen Ver-
hältnissen, da sie den inneren Druck (P, siehe Gl. 6 a) steigert
(Resultat d).
Man sieht also nach der vorstehenden Zerlegung in Einzel-
sätze, daß die angenäherte Gültigkeit unserer Sätze über die
Oberflächenkonzentration (Gl. 5) und über die Oberflächenkräfte
(Gl. 12a) nahezu selbstverständlich ist, wenn man von der ein-
fachen Grundannahme der Komplt xbildung ausgeht.
In demselben Sinne haben wir demnach auch das bekannte
Gesetz der Dampfspannungserniedrigung verdünnter Lösungen im
11. Kapitel selbstverständlich gemacht, indem wir zeigten, daß
es aus dem Satz über die Oberflächenkonzentration, zusammen mit
der Nichtflüchtigkeit der Lösungsmoleküle unmittelbar aus rein
geometrischen Gründen folgt. Unsere Gleichungen können aller-
dings nur angenäherte Gültigkeit beanspruchen; es ist jedoch
durchaus nicht ausgeschlossen, daß spätere, bessere Kenntnis
von den Molekularkräften erlauben wird, dem Vorteile der Ein-
fachheit und Übersichtlichkeit, welchen wir erreicht haben, auf
demselben Wege auch noch den Vorzug exakter Durchführung
hinzuzufügen.
Die Gesetze des osmotischen Druckes konnten wir im III. Ka-
pitel ohne Zuhilfenahme jener beiden Sätze (Gl. 5 und 12a) ab-
leiten, da hierbei freie Llüssigkeitsoberflächen keine Rolle spielen;
nur die VAN DER WAALSSche Gleichung und im übrigen wieder
rein Geometrisches kam dabei in Betracht.