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Trautz, Max; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung A, Mathematisch-physikalische Wissenschaften (1915, 2. Abhandlung): Die Theorie der chemischen Reaktionsgeschwindigkeit und ein neues Grenzgesetz für ideale Gase: die Additivität der inneren Atomenergie — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.34634#0006
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6 (A. 2)

M. Trautz:

sehe Strahlung in ihrer event. Wirkung bereits in unsere
Gleichungen eingerechnet ist. Weder Ionenstoß noch elek-
trische, noch spektralanalytische Erscheinungen sonst irgendwelcher
Art dürfen dann noch als außerdem wirkend angesehen werden,
ohne daß man gegen den zweiten Hauptsatz verstößt.
Ist Gleichgewicht nicht erreicht und gelingt es trotzdem, die
Reaktion praktisch isotherm zu leiten, so ist die Strahlung im
System i. allg. praktisch schwär z und dann werden die Gesetze, die
den Ablauf von Reaktion und Gegenreaktion während des Gleich-
gewichtszustandes regeln, die Geschwindigkeit bestimmen. Träfe
dies nicht zu, dann müßte das Geschwindigkeitsgesetz beim
Versuch, eine Reaktion isotherm zu leiten, immer mit steigen-
der Absolutgeschwindigkeit der Reaktion in einem Sinn
sich ändern. Nur dann wäre ein Grund vorhanden gegen
Gaskinetik im bisherigen Sinn und ein Hinweis darauf, daß optisch-
elektrische Prinzipien nicht entbehrlich wären zur Ermittlung der
Form der Geschwindigkeitsgesetze der isothermen Kinetik.
Die Erfahrung hat jedoch bewiesen, daß die Form des
Geschwindigkeitsgesetzes bei reinen Gasreaktionen
von der Absolutgeschwindigkeit gänzlich unabhängig ist,
so lange man Isothermie praktisch erreichen und die Geschwindig-
keit praktisch messen kann. Sonst erhielte man nach 2)
niemals Konstante. Nur dann hat man eben den Grenzfall
ausreichend schwarzer Strahlung. In allen anderen Fällen hat
man nicht chemische (Thermo-)Kinetik vor sich, sondern Photo-
kinetik. Da erstere die Hilfe der sicheren thermodynamischen
Sätze genießt, so kann man nur bei ihr sichere Grenzgesetze finden,
auf die als Spezialfälle die allgemeine Kinetik immer führen muß.
Für erstere genügt prinzipiell und immer der Bruttobegriff der
schwarzen Strahlung. Es wäre ein methodischer Fehler gewesen,
nicht zuerst das einfache und sichere und erst dann das verwickelte
und unsichere fassen zu wollen. Damit ist bewiesen, daß es
eine Thermo-Kinetik der Gase im alten Sinn gibt und
daß sie die Grenzgesetze bestimmt, zu denen die Photo-Kinetik
für den Spezialfall der schwarzen Strahlung führen muß und nicht
umgekehrt. Wenn man in dem verwickelten Gebiet der Photo-
kinetik nicht immer wieder die Kontrolle am Grenzfall der Thermo-
Kinetik und Thermodynamik besäße, dann würde man dort nicht
allzuweit über reine Empirie im schlechten Sinn herauskommen,
da die allgemeinen Gesetze, die man dann vermuten würde, allzu
 
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