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Koenigsberger, Leo; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung A, Mathematisch-physikalische Wissenschaften (1921, 1. Abhandlung): Über partielle Differentialgleichungssysteme erster Ordnung — Heidelberg: Winter, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.56267#0009
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Über partielle Differentialgleichungssysteme erster Ordnung. (A. 2) 9

sein für jeden Wert von i — 1,2,...//. Denn wäre für irgendeinen
Wert von i Dr--D, so ergäbe sich eine von den n Parametern
freie Beziehung

/ 2F $ F dF
-, F, --
\ 3^_i 3^+1

in=o
3^/

und somit für das vollständige Integral y = F eine Differential-
gleichung der Form

x1,x2,...xn,

3y
9^

3y 3y
” 3^ ’ y' 2xi+x

2_y \
3*J

= o,

welche wieder nach der Definition der Vollständigkeit der Inte-
grale eine der Gleichung (13) zugehörige sein müßte, was, wie oben
gezeigt worden, nicht möglich ist, da nur die eine Differentialglei-
chung y explizite enthält. Ist umgekehrt für jeden Wert von
i = l,2,... 72, so wird (10) ein vollständiges Integral von (13) sein;
denn wäre dies nicht der Fall, genügte also y noch einer andern,
der Gleichung (13) nicht zugehörigen Differentialgleichung
n / 32/9?/ dy \
so könnte man, wenn r<n ist, aus der entsprechenden Beziehung
für F
/ 9F 9F 9F\ n
Q2\xx,x2,...xn,F,-—, -—= 0 ,
\ 3zai dxa2 dxar)
wenn in dieser 9F/9^ fehlt, diese Gleichung nach je r der Para-
meter differentiieren, und würde wie oben finden, daß dann gegen
die Voraussetzung die Unterdeterminanten rter Klasse von aus r+1
Vertikalreihen gebildet, also Di selbst verschwinden müßte. Nur dann
wäre der Schluß nicht erlaubt, wenn r = n ist; dann könnte man
aber zwischen (15) und (13) eine Ableitung aus dem angegebenen
Grund eliminieren und würde für dasselbe Integral (10) eine Glei-
chung in y und weniger als n Ableitungen erhalten, also wieder
auf den früheren Fall zurückgeführt werden. Wir finden somit, daß

die notwendige und hinreichende Bedingung dafür, daß für eine
partielle Differentialgleichung
 
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