Über das Verhalten des Farnprothallien gegenüber Anilinfarben. (B. 18) 13
Marineblau (KAHLBAUM)
Methylblau (CASELLA)
,, (KAHLBAUM)
Naphtholblauschwarz (CASSELLA)
Naphtholgelb (KAHLBAUM)
Naphtholgrün (KAHLBAUM)
Naphtholschwarz (K.AHLBAUM)
Orange G. (GRÜBLER)
Oxaminblau (Bad. Anil.) [Rhiz. zart gefärbt]
Oxaminmarron (Bad. Anil.)
Palatinrot (Bad. Anil.)
Palatinscharlach (Bad. Anilin)
Ponceau P. R. (GRÜBLER)
Patentblau A. (Höchster F.)
V
Reinblau (GRÜBLER)
Rotviolette 5 R. S. (CASSELLA)
Säurefuchsin (GRÜBLER)
Säuregelb (KAHLBAUM)
Säuregrün (GRÜBLER) [Rhiz. zart gefärbt]
Säureviolett 6 B (BAYER) [ebenso]
Tartrazin (Höchster F.)
Trypanblau (GRÜBLER)
Trypanrot ,,
Tuchrot 3 GA (Akt. f. Anil.) [Rhiz. zart gefärbt]
Uranin (KAHLBAUM)
Victoriascharlach (KAHLBAUM)
Wasserblau 6 B (Akt. f. Anilin)
Wollviolett S (Bad Anilin).
Die verwendeten Farbstofflösungen von 0.001% werden als
unschädlich bezeichnet, weil die Prothallien mindestens 3 Wochen,
meist 4 Wochen, bisweilen mehrere Monate in der überwiegenden
Zahl ihrer Zellen frisch, grün und lebendig bleiben. Das gleiche
ist der Fall mit Lösungen von 0.01%. Niemals konnte eine Vital-
färbung beobachtet werden. Unter diesen Farbstoffen interessieren
besonders diejenigen, welche nach KÜSTER und RuHLAND unter
Umständen in die Zellen höherer Pflanzen eindringen und eine
Vitalfärbung hervorrufen können. Es sind nach KÜSTER (1911
S. 281) Orange G., Lichtgrün S. T., Säurefuchsin, Indigokarmin;
nach RuHLAND '(1912 S. 382) schnell eindringend: Cyanol extra,
Marineblau (KAHLBAUM)
Methylblau (CASELLA)
,, (KAHLBAUM)
Naphtholblauschwarz (CASSELLA)
Naphtholgelb (KAHLBAUM)
Naphtholgrün (KAHLBAUM)
Naphtholschwarz (K.AHLBAUM)
Orange G. (GRÜBLER)
Oxaminblau (Bad. Anil.) [Rhiz. zart gefärbt]
Oxaminmarron (Bad. Anil.)
Palatinrot (Bad. Anil.)
Palatinscharlach (Bad. Anilin)
Ponceau P. R. (GRÜBLER)
Patentblau A. (Höchster F.)
V
Reinblau (GRÜBLER)
Rotviolette 5 R. S. (CASSELLA)
Säurefuchsin (GRÜBLER)
Säuregelb (KAHLBAUM)
Säuregrün (GRÜBLER) [Rhiz. zart gefärbt]
Säureviolett 6 B (BAYER) [ebenso]
Tartrazin (Höchster F.)
Trypanblau (GRÜBLER)
Trypanrot ,,
Tuchrot 3 GA (Akt. f. Anil.) [Rhiz. zart gefärbt]
Uranin (KAHLBAUM)
Victoriascharlach (KAHLBAUM)
Wasserblau 6 B (Akt. f. Anilin)
Wollviolett S (Bad Anilin).
Die verwendeten Farbstofflösungen von 0.001% werden als
unschädlich bezeichnet, weil die Prothallien mindestens 3 Wochen,
meist 4 Wochen, bisweilen mehrere Monate in der überwiegenden
Zahl ihrer Zellen frisch, grün und lebendig bleiben. Das gleiche
ist der Fall mit Lösungen von 0.01%. Niemals konnte eine Vital-
färbung beobachtet werden. Unter diesen Farbstoffen interessieren
besonders diejenigen, welche nach KÜSTER und RuHLAND unter
Umständen in die Zellen höherer Pflanzen eindringen und eine
Vitalfärbung hervorrufen können. Es sind nach KÜSTER (1911
S. 281) Orange G., Lichtgrün S. T., Säurefuchsin, Indigokarmin;
nach RuHLAND '(1912 S. 382) schnell eindringend: Cyanol extra,