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Gradenwitz, Otto; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1910, 3. Abhandlung): Plan für einen Index zum Theodosianus — Heidelberg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.32149#0006
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Otto Gradenwitz:

Nach Vollenching seiner großen Digestenansgabe hielt es
Mommsen für den nächstgebotenen Schritt, einen Wortindex her-
stellen zn lassen, welcher die große Ansgabe nach Worten ge-
ordnet wiedergab. Das Werk wnrde privatim begonneip demnächst
mit einem Aufwand von etwa 15000 Mark auf Ivosten des König-
lich Preußischen Kultusministeriums durch den Referendaiius,
späteren iVssessor Fritzsche unter der Oberleitung des Geheimen
Rates Dr. v. d. Leyen 2) fortgesetzt und vollendet. Da es von
einer einzigen Kraft zu bewältigen war, so erforderte die Durch-
führung mehr denn 10 Jahre.

Auf Grund cles Index ging Mommsen an die Herstellung eines
Vocabularium Juris Romani, welches außer clen Pandekten noch
die einzeln erhaltenen Klassikertexte umfassen sollte.

M'ommsen fmanzierte seinen Gedanken durch die Savigny-
Stiftung. Vom Jahre 1886 bis 1900 flossen daher dem Unter-
nehmen clie Geldmittel dieser Stiftung durch die beteiligten
Akademien zu.

Im .Jahre 1900, bei der 200-Jahrfeier cler KÖniglich
Preußischeu Akademie cler Wissenschaften, stiftete clie König-
iiche Schatulle 60000 Mark für clas, wie Minister Studt in
seinei' Ansprache an den König es ausclrückte, „clem Meister
cler klassischen xVltertumskunde so sehr am Herzen liegencle
Wörterbuch cler kassischen Rechtswissenschaft“.

Der erste Band, A bis C, des Vocabularium lag im Jahre 1900
im Drucke vor ; außerclem ist ein Faszikel, D bis Doceo, in-
zwischen erschienen, und das Erscheinen weiterer Faszikel steht
dem Vernehmen nach bevor.

Schon in dem fragmentarischen Zustancle ist clas V roca-
bularium ein unschätzbares wissenschaftliches Hilfsmittel; neben
dem unvollencleten Werk wird cler Inclex, der in der Berliner
Bibliothek ruht, konsultiert.

Nach Mommsens Plan sollte cler Index Vorarbeit zum Voca-
bularium sein.

Wenn nun clie lexikographische Verwert.ung der Juristen-
schriften dem Vocabularium Jurisprudentiae Romanae anheim-
fällt, so konnte es als nächste Aufgabe erscheinen, an clen Codex
Justinianus zu gleichem Behufe heranzutreten. Allein einmal ist
es besser, clie Lösung clieser Aufgabe clenen zu überlassen, clie

2) Vgl. dessen Aufsatz in der Savigny-Zeitschr., Bd. 4, S. 135.
 
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