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Reitzenstein, Richard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 12. Abhandlung): Zur Sprache der lateinischen Erotik — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32887#0031
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Zur Sprache der lateinischen Erotik.

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ist. Ein zweiter Freund oder eine zweite Freundin kann nur
d. h. hmwcMs des ersten sein, jede Gunst an ihn eine gegen
jenen. Das wird in dem /oe&ts so kiar ausgemacht und bietet
derart Sinn und Voraussetzung für aile einschiägigen Gedichte, dah
man sich nur wundern kann, es in der Gatuii-Erklärung immer
wieder ignoriert zu sehen. Besondere Bestimmungen rnüssen na-
türlich getroffen werden, wenn diese freiwiliig übernonnnene Liehes-
verpflichtung mit einer gesetziichen koliidiert. Hierüber handeh
Gatull 68, 135 — 148, eine Stelle, von der jede Interpretation des
schwer verdorbenen und noch immer dunkeien Gedichtes ausgehen
muh. Wohl wünschte sich Catull die Geiiebte ais ausschiiekiichen
Besitz, ais treue 'Gattin' /M?zo da es aber nicht
sein kann, erkiärt ersichzufrieden: V no W-s doAcr urnis',
hion cundhh'ore rzohh. Das kann nur hedeuten: wenn
sie nur ihm (am' in freier Lust sich hingibt und ihm nur
aus Zwang untreu wird. AVir hören gleich, es ist ein gesetziicher
Zwang, unter dem sie diese an ihm begeht; sie ist verheiratet
und kann sich dem Gstuii nur schenken, wenn sie sich aus des
gesetziichen Gatten Arm gestohlen hat. Zu fordern, dah sie sich
dem Gatten ganz versagt, wagt Gatuii nicht: %e sh?2.MS
wore yno^cs^.- ein Dummkopf würde so unbescheiden in seinen
Ansprüchen sein (so ?Mo/cs^MS oft in den Empfehlungsbriefen von
dem, der zu viel beansprucht). Der Gedanke scheint zugleich zu
dem eigentiichen Gatten herüberzugieiten, der diesen Anspruch des
ausschliehlichen Besitzes offenbar erhebt; ihm mehr ais Catuli giit
der Verweis auf Juno. Keinesfails darf man ihn in seinen Einzel-
heiten auf' Catulls Emphndenüberiragenund aus ommvoh'^VMW^m
JoMS auf Lesbias nähere Schlüsse ziehen; dem wider-
stritte schon der Vers vefecMM^Me /hWn /ere???MsAewe. Der
Dichter hat gesprochen, ais ob er der Ehemann wäre — jetzt ruft
er sich zurück: aber ich bin es ja gar nicht, ich hin der /Mr, so
muh ich neben mir den rechtmähigen c7o)?MMM$ ertragen können.
Dah der ganze Vergleich mit Laodomia dennoch von einer Art un-
wiliküriichen Gleichsetzung des ^oec/MS nwM^ne mit der Ehe be-
einflubt ist, brauche ich nicht hervorzuheben. Pressen darf man
ihn freilich so wenig wie die übrigen Vergieiche des Liedes. —
Die Voraussetzungen sind ciie gieichen wie bei dem früher
besprochenen Properz-Gedicht iil 20 h Mit diesem wiii die schnöde
Auf'kündigung einer cwMc^fM bei Horaz Epode 8 vergiichen werden.
Auclr in ihr handeit es sich um die ???c^roMcc (vgi. Properz v. 7: cs%
 
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