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Hampe, Karl; Baethgen, Friedrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 14. Abhandlung): Mitteilungen aus der Capuaner Briefsammlung (IV) — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32889#0003
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Abt Matthäus von S. Lorenzo in Aversa, Familiar König
Friedrichs II. von Sizilien.
Eine Urkuncle cles Kardinaldiakons Gerhard von S. Adrian,
päpstlichen Legaten und Statthalters von Sizilien, vom 1. Juli 1208x)
ist unterzeichnet von clem Abte Matthäus von S. Lorenzo in Aversa
mit dem Titel: familiaris clomini regis. Es mag sich verlohnen,
dieser Persönlichkeit einige Aufmerksamkeit zu schenken, zumal
Winkelmann in seiner Darstellung der Kindheitsjahre Friedrichs II.
ihrer nicht gedacht hat.* 2)
Wann Matthäus zur Würde eines Abtes in dem bedeutenden
Benediktinerkloster emporstieg, ist nicht erkennbar; cloch wird es
kaum allzulange Zeit vor der ersten nachzuweisenden Nennung
seines Namens gewesen sein: am 27. April 1193 bestätigte Papst
Gölestin III. ihm und seinem Kloster eine von einem Karclinal ihnen
gemachte Zuwendung3), um im nächsten Jahre die Erneuerung der
alten Schutz- und Exemtionsprivilegien des Klosters nachfolgen zu
lassen.4) In clen süclitalischen Kämpfen der neunziger Jahre cles
12. Jahrhunderts ist Matthäus, soweit ersichtlich, nicht besonders
hervorgetreten; sein Kloster wird, wenn auch vor den Toren liegend,
dieselbe Politik wie Aversa selbst verfolgt haben. Als Heinrich VI.
nach der Eroberung des Reiches clie Stadt Aversa, um sich ein
Gegengewicht gegen Neapel zu schaffen, durch Gewährung eines
umfassenden Privilegs5) an sich zu fesseln suchte, nahm er denn
auch gleichzeitig das Lorenzkloster auf Bitten des Abtes Matthäus
in seinen Schutz.6) Doch ist jedenfalls durch solche Beziehungen
Reg. Imp. V, 12326.
2) Winkelmann, Otto IV., Einleitung; vgl. den Hinweis Histor. Vierteljahrs-
schrift IV, S. 170, Anm. 16.
3) J. 16990; doch ist das dort gegebene Regest irrefiihrend, siehe Kehr,
Göttinger Nachrichten 1900, S. 264, Nr. 31.
4) J. 17079, Vorurkunden sind J. 5466, 12223 (Kehr a. a. O., S. 250, Nr. 14),
14524 (Kehr a. a. 0., S. 256, Nr. 21), 14859.
5) Neues Arch. XXVII, 78, vom 15. April 1195.
6) Stumpf III, Nr. 421 vom 13. April 1195.

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