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Hampe, Karl; Baethgen, Friedrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 14. Abhandlung): Mitteilungen aus der Capuaner Briefsammlung (IV) — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32889#0004
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P. Baethgen und K. Hampe:

zum Kaiser auch die Stellung des Abtes zum Papste nicht ver-
schlechtert worden; als Gölestin 1196 in einem Privileg seine Ein-
willigung zu einem von Matthäus vorgenommenen Rechtsgeschäft
gab, hob er dabei des Abtes sorgsames Bemühen um das Gedeihen
seines Klosters lobencl hervor 7),/ und ebenso erlangte dieser von
Cölestins Nachfolger Innozenz III. die Bestätigung jenes ersten cölesti-
nischen Privilegs8) wie auch des Schutz- und Exemtionsbriefes9),
dem nun u. a. auch eine ausführliche Besitzangabe10) beigefügt
wurcle.
Neben diesen spärlichen, bisher schon bekannten Nachrichten
geben nun auch mehrere Briefe der Capuaner Briefsannnlung, aus
der schon mehrfach Gruppen auf Aversa bezüglicher Stücke ver-
öffentlicht werden konnten11), einigen Aufschluß über den Abt
Matthäus. So handelt eine zusammengehörige Reihe von Briefen
von einem gegen ihn geführten Prozeß um ein nicht genanntes,
auch wohl kaum besonders wichtiges Streitobjekt.
Die Äbtissin eines nicht näher zu bestimmenden Marienklosters
hatte sich mit einer Zivilklage gegen Matthäus, entsprechend der
exemten Stellung von dessen Kloster an den Papst gewandt, worauf
dieser unter Aufhebung jeder Appellation den Bischof von Teano
als Richter delegierte. Von seiten dieses Bischofs empfing darauf
der Abt die Ladung, an einem bestimmten Termin (30. Juli) ent-
weder in Person vor Gericht zu erscheinen oder sicli durch einen
bevollmächtigten Prokurator vertreten zu lassen12), doch mußte, da
Matthäus entweder um Aufschub bat oder einfach nicht erschien,
7) Kehr a. a. 0. 1905, S. 376, Nr. 46: ideoque sollicitudinis tue studium
duximus nec immerito commendandum, quod a bone memorie B. predecessore tuo
grate sumis operationis exemplum, dum eos ad ecclesie tue servicium conaris
allicere, per qtios eidem ecclesie honor poterit et commodum provenire.
8) S. unten Beilagen Nr. 1. — 9) Potthast Nr. 1715.
10) Da diese Besitzangabe im päpstlichen Register übergangen ist und daher
in den erreichbaren Drueken fehlt (nur das in Deutschland nicht zugängliche Buch
von Migliorini, Allegationes inter monasterium s. Laurentii de Aversa et episcopum,
Napoli 1796 scheint, nach Zitaten bei Parente, sie zu geben), so wird sie unten
in den Beilagen Nr. 2 mitgeteilt, ohne daß auf die Bestimmung der einzelnen,
durch die Diözesen ja ohnehin festgelegten Kirclien und Orte und auf die ge'naue
Richtigsteliung der iiberlief'erten Namen, von denen einige stillschweigend ver-
bessert sind, liier viel Gewicht gelegt werden konnte. Auch so wird es nicht ohne
Interesse sein, den weitverzweigten Besitz der Abtei einmal zu überschauen.
n) Siehe diese Sitzungsberichte 1911, Nr. 5, Mitteilungen aus der Capuaner
Briefsammlung III und Histor. Vierteijahrschrift VII (1904), S. 479ff.
12) Unten Nr. 1.
 
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