Mitteilungen aus der Gapuaner Briefsammlung IV.
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seelischen Verfall cles gealterten Mannes denken möchte. Wie jene
Visitation ablief, wissen wir nicht; jedenfalls teilte Honorius 1222
— also geraume Zeit später — den Mönchen des Klosters mit, dah
Matthäus die Abtei in seine Hände resigniert habe46), doch mubte
der Papst ihn noch durch geistliche Zwangsmittel zur Herausgabe
des Klostersiegels sowie zur Fernhaltung von der Administration
des Klosters veranlassen.47) 1225/26 endlich ist ein neuer Abt des
Klosters nachzuweisen.48)
1.
(Theoäinus, Bischof von Teano)49) fordert auf Gruncl päpstlichen
Mandates den (Abt Matthäus von S. Lorenzo in Aversci)50) auf zur
Entscheidung eines Bechtsstreites (mit der Äbtissin des Klosters
S. Maria)51) am (30. Juli) vor ihm zu erscheinen oder sich durch
einen BevolTmächtigten vertreten zu lassenA
(Teano, Juli 1206).52)
Fraternitati vestre duximus intimandum nos a summo pontifice
a) Cod. Paris. lat. 11867 fol. 126 c.
46) Pressutti Nr. 3988. — 47) Ebenda Nr. 4008.
48) Ebenda Nr. 5987 und Rycc. de S. Germ. ad a. 1225 und 1226.
49) Den Absender ergibt Nr. 10.
50) Der Aversaner Abt, an den, wie aus den folgenden Stücken hervorgeht,
diese und die folgenden Ladungen gerichtet sind (Aversa ergibt sich aus Nr. 6,
die Abtswürde aus Nr. 9), kann kaum ein andrer als Matthäus von S. Lorenzo sein;
sicher nachzuweisen ist für die fragliche Zeit in Aversa überhaupt kein andres
Mönchskloster (s. Parente a. a. 0., Band II). Sodann stehen die Briefe in der
Sammlung mit solchen zusammen, in denen Matthäus genannt wird. Daß end-
lich als Termin gerade die octava b. Laurencii (in Nr. 2) und der dies sollemp-
nitcitis beati Mathei (in Nr. 4) angesetzt werden, dürfte auch für diese Identifizierung
sprechen. Matthäus ist alsAbt nachzuweisen von 1193 (J. 16990, oben S. 3, Anm. 3)
bis gegen 1222 (s. oben Anm. 46).
51) Die Gegenpartei nennen Nr. 2, 3, 5; das Kloster läßt sich vorerst nicht
näher bestimmen.
52) Die Datierung ergibt sich mit Hilfe der folgenden Stücke: in Nr. 2
schreibt der Bischof: quia . . . termino a nobis prefixo, videlicet penultimo die
huius mensis nostrum non potestis subire iudicium, . . . terminum . . . usque ad
octabas beatissimi martiris L(aurencii) . . . extendimus; sodann in Nr. 4: quia . . .
primo a secundo die mensis Julii ad octabas beati Laurencii induciasprolixiores
indulsimus; der erste Termin war demnach für den Juli angesetzt und zwar auf
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seelischen Verfall cles gealterten Mannes denken möchte. Wie jene
Visitation ablief, wissen wir nicht; jedenfalls teilte Honorius 1222
— also geraume Zeit später — den Mönchen des Klosters mit, dah
Matthäus die Abtei in seine Hände resigniert habe46), doch mubte
der Papst ihn noch durch geistliche Zwangsmittel zur Herausgabe
des Klostersiegels sowie zur Fernhaltung von der Administration
des Klosters veranlassen.47) 1225/26 endlich ist ein neuer Abt des
Klosters nachzuweisen.48)
1.
(Theoäinus, Bischof von Teano)49) fordert auf Gruncl päpstlichen
Mandates den (Abt Matthäus von S. Lorenzo in Aversci)50) auf zur
Entscheidung eines Bechtsstreites (mit der Äbtissin des Klosters
S. Maria)51) am (30. Juli) vor ihm zu erscheinen oder sich durch
einen BevolTmächtigten vertreten zu lassenA
(Teano, Juli 1206).52)
Fraternitati vestre duximus intimandum nos a summo pontifice
a) Cod. Paris. lat. 11867 fol. 126 c.
46) Pressutti Nr. 3988. — 47) Ebenda Nr. 4008.
48) Ebenda Nr. 5987 und Rycc. de S. Germ. ad a. 1225 und 1226.
49) Den Absender ergibt Nr. 10.
50) Der Aversaner Abt, an den, wie aus den folgenden Stücken hervorgeht,
diese und die folgenden Ladungen gerichtet sind (Aversa ergibt sich aus Nr. 6,
die Abtswürde aus Nr. 9), kann kaum ein andrer als Matthäus von S. Lorenzo sein;
sicher nachzuweisen ist für die fragliche Zeit in Aversa überhaupt kein andres
Mönchskloster (s. Parente a. a. 0., Band II). Sodann stehen die Briefe in der
Sammlung mit solchen zusammen, in denen Matthäus genannt wird. Daß end-
lich als Termin gerade die octava b. Laurencii (in Nr. 2) und der dies sollemp-
nitcitis beati Mathei (in Nr. 4) angesetzt werden, dürfte auch für diese Identifizierung
sprechen. Matthäus ist alsAbt nachzuweisen von 1193 (J. 16990, oben S. 3, Anm. 3)
bis gegen 1222 (s. oben Anm. 46).
51) Die Gegenpartei nennen Nr. 2, 3, 5; das Kloster läßt sich vorerst nicht
näher bestimmen.
52) Die Datierung ergibt sich mit Hilfe der folgenden Stücke: in Nr. 2
schreibt der Bischof: quia . . . termino a nobis prefixo, videlicet penultimo die
huius mensis nostrum non potestis subire iudicium, . . . terminum . . . usque ad
octabas beatissimi martiris L(aurencii) . . . extendimus; sodann in Nr. 4: quia . . .
primo a secundo die mensis Julii ad octabas beati Laurencii induciasprolixiores
indulsimus; der erste Termin war demnach für den Juli angesetzt und zwar auf