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Hampe, Karl; Baethgen, Friedrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 14. Abhandlung): Mitteilungen aus der Capuaner Briefsammlung (IV) — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32889#0039
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Mitteilungen aus der Capuaner Briefsammlung IV.

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die Kunde von einem Verfall des Klosters S. Lorenzo in Aversa
(deinde intellecto lcipsu monasterü) an die römische Kurie gelangt
sein sollte. Man darf bei diesen Worten also wohl an die Vor-
gänge denken, die 1218 zur Anordnung der Visitation und 1222
zur Resignation des Abtes Matthäus führten3), und in der Schluß-
wendung: et forte considerabit oculus inspectoris, quod ctd aurem
lingua protulit relatorum vielleicht sogar einen direkten Hinweis auf
die schon erwogene Visitation erblicken. Damit würde der Brief
clicht an das Jahr 1218 heranrücken, und der genannte Papst wahr-
scheinlich schon Honorius III. sein.
Zu den Ivlagen über den Abt Matthäus gehörte dann jedenfalls
auch die, daß er sich unerlaubte Eingriffe in die für die Mönche
sichergestellten Einkünfte zuschulden kommen lasse. Eine Kirche,
die vom Papst eben erst cler Nutzniehung der Mönche überwiesen
war, hatte er gegen den ausdrücklichen Wortiaut cles päpstlichen
Privilegs zu einer Umlage heranziehen wollen. Nur die Rücksicht
auf seine Würde hatte den Papst abgehalten, dagegen sofort auf
das Schärfste vorzugehen. Durch einen Prälaten4), dessen Schreiben
an den Abt eben das uns erhaltene ist, gab er ihm noch einmal
Geiegenheit, scheinbar aus freiem Willen den Übergriff rückgängig
zu machen, ließ aber andernfalls bereits drohend auf visitatorisches
Vorgehen hinweisen, das dann, jedenfalls auf Grund noch weiterer
Beschwerden, schließlich doch nötig wurde.
Der Wortlaut des kurzen, noch ungedruckten Stückes des
Reimser Briefstellers möge hier folgen.
Ein Prälat (Karclinal Thomas von Capua?) fordert den Abt
(Mattliäus) von S. Lorenzo in Aversa unter AndroJiung schärferen
Vorgehens auf, eine durch Privileg cles Papstes (Honorius III.?) den
Mönchen seines Klosters zur Nutznießung übenviesene Kirche von
der durch ihn angeordneten TJmlage zu befreien}1
(vor 1218?)
Ecclesiam, quam habuit M. dudum magisterb sancti Laurentii
de Adversa, dominus papa tercia die post obitum eiusdem M. con-
a) Cod. Rem. 275, fol. 42, col. a. — b) So ivohl statt duce magistro Hs. —
3) Vgl. oben S. 12 f.
4) Die Verrnutung, daß wir in diesem Prälaten Thomas von Capua zu er-
blicken haben, liegt nach dem sonstigen Inhalt des Reimser Brief'stellers und den
Beziehungen dieses Kardinals zu den Verhältnissen der Terra di Lavoro nahe genug.
 
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