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Heinrich P. J. Junker.
wohl aber in ihren Motiven durch gänzlichen Mangel jeglicher Kennt-
nis der Sprache bei den Abschreibern erklärlich finden. Was man
so bei der weidlich bekannten Gewissenhaftigkeit dieser Leute, dem
ihnen anvertrauten Textmaterial gegenüber, zu erwarten hat, liegt
auf der Hand. Der vorliegende Text ist somit keine mustergiltige
Sprachprobe, sondern eine fehlerhafte Yulgata, die so gut als möglich
zu normalisieren ist. Es empfiehlt sich, die frühsäsänidische Sprach-
form ftir die Umschrift zugrunde zu legen, da das arsakidische Mittel-
persisch in seinen Lauten zu selir von dem Yulgatatext abweicht.
Ausdrücklich sei aber zuriickgewiesen, daß der säsänidische Text
darauf Anspruch mache, in allen Einzelheiten die gesprochene Sprache
wiederzugeben. Überdies muß man auch mit der Möglichkeit rechnen,
daß in einem solchen Texte einerseits die jüngere Sprachform der
Abschreiber abgefärbt und Ungleichmäßigkeiten erzeugt hat, ander-
seits dialektische Einfliisse sich geltend gemacht haben können.
§ 18. Bis zu einem gewissen Grade hängt die Lesung des Pä-
zand, allerdings mehr nocli des Pahlavl, davon ab, wie man den
ganzen Text auffaßt, was man in ihm erblickt. Die Durchsiclit des
vorliegenden Päzandtextes zeigt, daß es sich um Dinge handelt, die
das dipirastän (säs. diwlristän) und die dort unterrichteten Ttötakän
(säs. kööahän) betreffen. Man erwartet das entscheidende Wort iiber
den Inhalt des Textes von dessen Eingang. Allein dieser ist weder
einheitlich, nocli klar. Darmesteter iibersetzt:'Dieu a fixe les devoirs
des enfants en ce qui concerne recole/ Sein Text ist: xveshäri (i)
reöahän ö (oder öi) in parän diwiristän xvaöäy däö esteö. Er nimmt,
wie kaum anders möglich, xveshäri (i) reöahän zusammen, macht eine
weitere Gruppe aus x°aöäy däö esteö und übersetzt den Rest öi In
parän diwiristän mit cen ce qui concerne l’ecole3. Bartholomae (s. § 4)
wendet sich mit Recht gegen die Gleichsetzung von mit mpB.
; das wäre mindestens Päz. paran, wenn nicht parün. Bartho-
lomae scheint xveshäri (i) reöahän. In ... zu lesen und 'Pflicht der
Knaben’ als Überschrift zu nehmen. Darnit wäre der Text zu einer
Art Schulordnung gestempelt, was ich flir sicher unrichtig halte.
Darmesteter hat schon darauf hingewiesen, daß der mittelenglische
Text 'The Schoole of Yertue’, der in den Veröffentlichungen der Early
English Text Society vom Jahre 1868 abgedruckt ist, interessante und
vielfacli schlagende Parallelen zu der Darstellung unseres Päzand-
textes bietet. Hier handelt es sicli um keine Schulordnung, sondern
um ein Stiick Erziehungsliteratur. UvWilamowitz-Moellendorff hat am
Ende des zweiten Halbbandes seines griechischen Lesebuchs, S. 400ff.,
ein griechisch-lateinisches Schulgespräch abgedruckt, das ebenfalls
Heinrich P. J. Junker.
wohl aber in ihren Motiven durch gänzlichen Mangel jeglicher Kennt-
nis der Sprache bei den Abschreibern erklärlich finden. Was man
so bei der weidlich bekannten Gewissenhaftigkeit dieser Leute, dem
ihnen anvertrauten Textmaterial gegenüber, zu erwarten hat, liegt
auf der Hand. Der vorliegende Text ist somit keine mustergiltige
Sprachprobe, sondern eine fehlerhafte Yulgata, die so gut als möglich
zu normalisieren ist. Es empfiehlt sich, die frühsäsänidische Sprach-
form ftir die Umschrift zugrunde zu legen, da das arsakidische Mittel-
persisch in seinen Lauten zu selir von dem Yulgatatext abweicht.
Ausdrücklich sei aber zuriickgewiesen, daß der säsänidische Text
darauf Anspruch mache, in allen Einzelheiten die gesprochene Sprache
wiederzugeben. Überdies muß man auch mit der Möglichkeit rechnen,
daß in einem solchen Texte einerseits die jüngere Sprachform der
Abschreiber abgefärbt und Ungleichmäßigkeiten erzeugt hat, ander-
seits dialektische Einfliisse sich geltend gemacht haben können.
§ 18. Bis zu einem gewissen Grade hängt die Lesung des Pä-
zand, allerdings mehr nocli des Pahlavl, davon ab, wie man den
ganzen Text auffaßt, was man in ihm erblickt. Die Durchsiclit des
vorliegenden Päzandtextes zeigt, daß es sich um Dinge handelt, die
das dipirastän (säs. diwlristän) und die dort unterrichteten Ttötakän
(säs. kööahän) betreffen. Man erwartet das entscheidende Wort iiber
den Inhalt des Textes von dessen Eingang. Allein dieser ist weder
einheitlich, nocli klar. Darmesteter iibersetzt:'Dieu a fixe les devoirs
des enfants en ce qui concerne recole/ Sein Text ist: xveshäri (i)
reöahän ö (oder öi) in parän diwiristän xvaöäy däö esteö. Er nimmt,
wie kaum anders möglich, xveshäri (i) reöahän zusammen, macht eine
weitere Gruppe aus x°aöäy däö esteö und übersetzt den Rest öi In
parän diwiristän mit cen ce qui concerne l’ecole3. Bartholomae (s. § 4)
wendet sich mit Recht gegen die Gleichsetzung von mit mpB.
; das wäre mindestens Päz. paran, wenn nicht parün. Bartho-
lomae scheint xveshäri (i) reöahän. In ... zu lesen und 'Pflicht der
Knaben’ als Überschrift zu nehmen. Darnit wäre der Text zu einer
Art Schulordnung gestempelt, was ich flir sicher unrichtig halte.
Darmesteter hat schon darauf hingewiesen, daß der mittelenglische
Text 'The Schoole of Yertue’, der in den Veröffentlichungen der Early
English Text Society vom Jahre 1868 abgedruckt ist, interessante und
vielfacli schlagende Parallelen zu der Darstellung unseres Päzand-
textes bietet. Hier handelt es sicli um keine Schulordnung, sondern
um ein Stiick Erziehungsliteratur. UvWilamowitz-Moellendorff hat am
Ende des zweiten Halbbandes seines griechischen Lesebuchs, S. 400ff.,
ein griechisch-lateinisches Schulgespräch abgedruckt, das ebenfalls