Zur Geschichte der Taufe in Spanien.
13
non veritas esset,qui peccatores ad poenitentiam commoneret,
non qui remissionem peccatis inferret, ipso Joanne dicente: Ego
baptizo in aqua in poenitentia (Matth. 3, 11) Das Kapitel selbst
handelt nur von der Taufe des Johannes, der Bußtaufe, die die
Grundlage für die Sitte sei, daß man die Täuflinge über Ziegenfelle
zur Salbung führe. Will man etwas auffallend finden, so ist es
dies, daß Ildefons jenes bekannte Thema von dem Unterschied
zwischen Johannis- und Jesustaufe mit einem Satze abtut. Daß
aber dieser eine Satz eine Entlehnung aus Justinian sein müsse,
wer sonst wird das behaupten wollen ?
Endlich hebt Helfferich hervor, daß entsprechend der
5. responsio bei Justinian auch Ildefons cap. 51 ,,die Frage
von der Unsichtbarkeit des Sohnes berührt und in durchaus prag-
matischer Weise beantwortet“. Jedoch es ist ihm entgangen,
daß dieses 51. Kapitel aus Augustin de fide et symb. cap. 5 § 13
stammt, genau wie cap. 52 und 53 ebendaher (cap. 7 u. 8) stam-
men, gleichwie ja auch in den benachbarten Kapiteln Augustin
als Yorlage diente. Ist es denn nun auch nur im geringsten wahr-
scheinlich, daß Ildefons sein Augustinzitat im 51. Kapitel dem
Justinian verdanke, die nächsten 2 Kapitel aber direkt aus
Augustin entnommen habe ?
So haben denn schon die bisherigen Ausführungen die Hin-
fälligkeit der Behauptung gezeigt, daß die Schrift des Justinian
,,Punkt für Punkt“ bei Ildefons wiederkehre. Vielmehr stößt
man auf unlösliche Schwierigkeiten, wenn man von jener Annahme
ausgeht.
Aber ein Punkt der fünffachen responsio des Justinian, die
secunda responsio contra Bonosianos, ist nocli nicht erörtert.
Helfferich wendet sich ihm S. 47 besonders zu. Daß die Bono-
sianer 1 * nicht bei Ildefons erwähnt werden, gibt er zu; indem er
sie jedoch einfach den Arianern gleichsetzt, kommt er zu der Be-
hauptung, daß, da sich ja die ganze Schrift des Bdefons gegen
die Arianer richte, auch damit erwiesen sei, daß auch an diesem
Punkte die Schrift des Justinian bei Ildefons wiederkehre.
Das ist aber doch zu kurz abgetan und kann nimmermehr
als brauchbarer Beweis gelten. Helfferich hätte, wollte er wirk-
lich seine These gründlich erweisen, genau angeben müssen,
1 Vgl. über Bonosus und die Bonosianer Loofs, HRE. 3 3, 314 ff.
Vgl. auch S. 11, Anm. 1.
13
non veritas esset,qui peccatores ad poenitentiam commoneret,
non qui remissionem peccatis inferret, ipso Joanne dicente: Ego
baptizo in aqua in poenitentia (Matth. 3, 11) Das Kapitel selbst
handelt nur von der Taufe des Johannes, der Bußtaufe, die die
Grundlage für die Sitte sei, daß man die Täuflinge über Ziegenfelle
zur Salbung führe. Will man etwas auffallend finden, so ist es
dies, daß Ildefons jenes bekannte Thema von dem Unterschied
zwischen Johannis- und Jesustaufe mit einem Satze abtut. Daß
aber dieser eine Satz eine Entlehnung aus Justinian sein müsse,
wer sonst wird das behaupten wollen ?
Endlich hebt Helfferich hervor, daß entsprechend der
5. responsio bei Justinian auch Ildefons cap. 51 ,,die Frage
von der Unsichtbarkeit des Sohnes berührt und in durchaus prag-
matischer Weise beantwortet“. Jedoch es ist ihm entgangen,
daß dieses 51. Kapitel aus Augustin de fide et symb. cap. 5 § 13
stammt, genau wie cap. 52 und 53 ebendaher (cap. 7 u. 8) stam-
men, gleichwie ja auch in den benachbarten Kapiteln Augustin
als Yorlage diente. Ist es denn nun auch nur im geringsten wahr-
scheinlich, daß Ildefons sein Augustinzitat im 51. Kapitel dem
Justinian verdanke, die nächsten 2 Kapitel aber direkt aus
Augustin entnommen habe ?
So haben denn schon die bisherigen Ausführungen die Hin-
fälligkeit der Behauptung gezeigt, daß die Schrift des Justinian
,,Punkt für Punkt“ bei Ildefons wiederkehre. Vielmehr stößt
man auf unlösliche Schwierigkeiten, wenn man von jener Annahme
ausgeht.
Aber ein Punkt der fünffachen responsio des Justinian, die
secunda responsio contra Bonosianos, ist nocli nicht erörtert.
Helfferich wendet sich ihm S. 47 besonders zu. Daß die Bono-
sianer 1 * nicht bei Ildefons erwähnt werden, gibt er zu; indem er
sie jedoch einfach den Arianern gleichsetzt, kommt er zu der Be-
hauptung, daß, da sich ja die ganze Schrift des Bdefons gegen
die Arianer richte, auch damit erwiesen sei, daß auch an diesem
Punkte die Schrift des Justinian bei Ildefons wiederkehre.
Das ist aber doch zu kurz abgetan und kann nimmermehr
als brauchbarer Beweis gelten. Helfferich hätte, wollte er wirk-
lich seine These gründlich erweisen, genau angeben müssen,
1 Vgl. über Bonosus und die Bonosianer Loofs, HRE. 3 3, 314 ff.
Vgl. auch S. 11, Anm. 1.