Die Nachrichten über clen Tod Gyprians.
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und sinngemäße Fassung gewonnen: praecepisti, also die bloße
Bestätigung, daß Cyprian das Wort gehört liat. Aber ob sie dem
heidnisehen, amtlichen Protokoll angehört, ist mir trotzdem
nicht sicher. Dionysius hat auf die völlig gleiche Verkündigung
des Beamten nichts erwidert, und dieser schließt mit den Worten
axoaTYjTE oüv ö~ou sx£>.£ua-9'7]T£ (Eusebios VII 11, 11 p. 658,4
Schw.) 1. Daß die christliche Überarbeitung dem Märtyrer
das letzte Wort gibt, ist begreiflich; in dem amtlichen Protokoll
würde es mich befremden. Unverständlich bleibt mir bei der
Frage qui sunl presbyteri, qui in hac civitate consistunt ? die Ant-
wort in civitatibus suis inveniuntur, und die übliche Annahme,
Cyprian hätte seine Presbyter vorher in ihre Geburtsorte zurück-
geschickt, genügt mir weder sachlich noch formell. Es werden
ja die Anwesenden aufgefordert, sich zu melden. Aber vor allem:
zeigt nicht Eusebios und iehren nicht jetzt unsere Papyri, wie
die äußere Form eines amtlichen Protokolls ist ? Nur in Über-
arbeitung kann es hier vorliegen. Hat aber die Überarbeitung
beide Teile ergriffen, so folgt fast zwingend, daß sie schon neben-
einanderstanden, als die Überarbeitung eintrat. Das bestätigt bei
näherer Betrachtung Augustin. Er spricht (serm. 309,2) zuerst von
der Verbannung wie von etwas alien Hörern Bekanntem und geht
dann mit den Worten: secl iam considerare et commemorare delectat
post illud quod Cyprianus non senserat, sed inimicus putarat exilium,
quid ex ordine passionis ipsius consecutumsit. cum enim Cyprianus
scinctus martyr electus a deo e. q. s. zu der passio über. Nur über
diese passio predigt er 2; sie beginnt in der unvollständigen Fassung,
wie wir sahen: passio Cypriani. . . ordo autem martyrii hac lectione
demonstratur et declaratur: cum Cyprianus sanctus martyr electus
a deo e. q. s. Dasselbe Stück beginnt in der vollständigen Fassung
offenbar eine neue, selbständige Erzählung. Das ihr hier voraus-
geschobene Stück zitiert Augustin selbst Acl Gauclentium I 40:
beatus Cyprianus in confessione sua clixit disciplinam pro-
hibere ne quis se offerat(siehe oben S. 13,9). DieFoIgerung ist zwin-
gend: Augustin las das erste Stück unter dem Titel Confessio
Cypriani, das zweite unter dem Titel Passio Cypriani.
Hiermit hat sicb zugleich eine Schwierigkeit gelöst, die Mon-
ceaux sich hätte vorlegen müssen und die michvor drei Jahren, als
1 Es ist der natürliche Schluß des amtlichen Protokolls.
2 Das Bekenntnis scheidet auch hier für die erbauliche Betrachtung aus.
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und sinngemäße Fassung gewonnen: praecepisti, also die bloße
Bestätigung, daß Cyprian das Wort gehört liat. Aber ob sie dem
heidnisehen, amtlichen Protokoll angehört, ist mir trotzdem
nicht sicher. Dionysius hat auf die völlig gleiche Verkündigung
des Beamten nichts erwidert, und dieser schließt mit den Worten
axoaTYjTE oüv ö~ou sx£>.£ua-9'7]T£ (Eusebios VII 11, 11 p. 658,4
Schw.) 1. Daß die christliche Überarbeitung dem Märtyrer
das letzte Wort gibt, ist begreiflich; in dem amtlichen Protokoll
würde es mich befremden. Unverständlich bleibt mir bei der
Frage qui sunl presbyteri, qui in hac civitate consistunt ? die Ant-
wort in civitatibus suis inveniuntur, und die übliche Annahme,
Cyprian hätte seine Presbyter vorher in ihre Geburtsorte zurück-
geschickt, genügt mir weder sachlich noch formell. Es werden
ja die Anwesenden aufgefordert, sich zu melden. Aber vor allem:
zeigt nicht Eusebios und iehren nicht jetzt unsere Papyri, wie
die äußere Form eines amtlichen Protokolls ist ? Nur in Über-
arbeitung kann es hier vorliegen. Hat aber die Überarbeitung
beide Teile ergriffen, so folgt fast zwingend, daß sie schon neben-
einanderstanden, als die Überarbeitung eintrat. Das bestätigt bei
näherer Betrachtung Augustin. Er spricht (serm. 309,2) zuerst von
der Verbannung wie von etwas alien Hörern Bekanntem und geht
dann mit den Worten: secl iam considerare et commemorare delectat
post illud quod Cyprianus non senserat, sed inimicus putarat exilium,
quid ex ordine passionis ipsius consecutumsit. cum enim Cyprianus
scinctus martyr electus a deo e. q. s. zu der passio über. Nur über
diese passio predigt er 2; sie beginnt in der unvollständigen Fassung,
wie wir sahen: passio Cypriani. . . ordo autem martyrii hac lectione
demonstratur et declaratur: cum Cyprianus sanctus martyr electus
a deo e. q. s. Dasselbe Stück beginnt in der vollständigen Fassung
offenbar eine neue, selbständige Erzählung. Das ihr hier voraus-
geschobene Stück zitiert Augustin selbst Acl Gauclentium I 40:
beatus Cyprianus in confessione sua clixit disciplinam pro-
hibere ne quis se offerat(siehe oben S. 13,9). DieFoIgerung ist zwin-
gend: Augustin las das erste Stück unter dem Titel Confessio
Cypriani, das zweite unter dem Titel Passio Cypriani.
Hiermit hat sicb zugleich eine Schwierigkeit gelöst, die Mon-
ceaux sich hätte vorlegen müssen und die michvor drei Jahren, als
1 Es ist der natürliche Schluß des amtlichen Protokolls.
2 Das Bekenntnis scheidet auch hier für die erbauliche Betrachtung aus.