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Reitzenstein, Richard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 14. Abhandlung): Die Nachrichten über den Tod Cyprians: ein philologischer Beitrag zur Geschichte der Märtyrerliteratur — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33057#0043
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Die Nachrichten über den Tod Cyprians.

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Doch lassen wir diese letzten Konsequenzen beiseite und kehren
zu dem Appianos-Martyrium zurück. Schon jene Worte 6 7]ßo-
xccto<; suhiji; Spap,oov 7rapeܣTO tw xupio) keyoov Kupis, xahp;
'Pcopacot. yoYYu^oucn. —auToxpaTCop - IIspl tivo—6 u7raTop • IIspl
t9]p aTca^EG); tou ’AXs^avSpeo);. — aÜTOxpa.TO)p * M£Ta7r£pupÜ7]TO). —
’A7r7riavö; EtoEXhcov eIttev xtX. zeigen, so weit sie auch von dem
umständlichen Stil der erzählenden Abschnitte des Gyprian-
Martyriums abweichen, dieselbe erkünstelte Einfachheit eines in
lauter kurzen Sätzen in Anlehnung an die Aktenform gegebenen
Berichts 1. Es waltet hier wirklich eine konventionelle Form.
Es ist diese Form, welche den christlichen Märtyrerakten den eigen-
artigen, oft irreführenden Charakter gibt; sie geht selbstverständ-
lich auch auf die ganz frei erfundene Erzählung über, verbürgt
also an und für sich weder die Richtigkeit noch gar den amtlichen
Gharakter dieser Abschnitte. Ich bewundere neidlos die Forscher,
die ohne den Anlialt, welchen für einen Mann wie Gyprian die reiche
Überiieferung bietet, und ohne genauste Interpretation bei dem
einzelnen Martyrium iüstinktmäßig glauben entscheiden zu können,
ob es eine ‘authentische Urkunde’ ist; aber es stimmt mich ängst-
lich, wenn diese nur auf den Instinkt begründeten Urteile den An-
spruch erheben, als wissenschaftliche Tatsachen zu gelten. Wenn
ein Forscher wie Harnack die gedruckten Gyprian-Akten als
ein authentisches Schriftstück bezeichnete 2, und sich jetzt lieraus-
stellt, wie wenig von dem echten Urteilstext in ihnen übrigge-
blieben, wie stark und alt die Interpolation, wie willkürlich die
Gestaltungim einzelnen ist, so sollte dasYorsicht bei der Behand-
lung der übrigen Erzählungen derart lehren 3. Denn dieser Urteils-

1 Selbst die Art, wie Appianos sich zu dem Todesgange schmückt und
wie Cyprian sich vor der Hinrichtung der bischöflichen Tracht entkleidet,
läßt sich vergleichen. Es ist die schlichteste Form pathetischer Schilderung,
wie sie z. B. auch unser Volkslied von den zwei Königskindern verwendet.

2 Geschichte der altchristlichen Literatur bis zu Eusebius II 2 S. 366.
In den Sitzungsber. d. Berl. Akad. 1910 S. 119 ist etwas undeutlich von
‘mehreren authentischen Vorlagen, unter ihnen auch das ( ?) Gerichtsprotokoll’
die Rede.

3 Um den Gegensatz zwischen meiner und Harnacks Auffassung
möglichst klarzustellen, verweise ich auf die ihrer Zeit sogar mit einem ge-
wissen Recht als vorbildlich gepriesene Abhandlung Harnacks ‘Die Akten
des Karpus, des Papylus und der Agathonike’ (Texte und Untersuch. III).
Zwei Fassungen sind uns auch hier erhalten, deren eine sachlich ganz un-
mögliche sich unter Decius datiert, während die andere, offenbar ältere jeder
zeitlichen Bestimmung ermangelt. Eine mißdeutete Angabe bei Eusebios
 
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