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Richard Reitzenstein.
tina, offerri sibi praecepit, so könnte man wohl denken, daß in
dem verlorenen Stück ein ähnlicher Traum und die dilatio in
crastinum kurz erwähnt war; doch sind das unsichere Vermutungen.
Von der Dauer des Exils und von der Rückkehr sagt derVerfasser
nichts. Er deutet nur an, claß die Kaiser sie bewilligt haben
(13, 12) indulgentia ab ipsis, qui eiecerant et qui occisuri erant,
missa est. Das ließ sich aus den Worten der alten Erzählung
folgern: cum..de Curubitana civitate regressus esset, ex sacro re-
scripto specialiter hoc et personaliter remisso in hortis suis manebat.
Harnack, der die Andeutung der Heimkehr in der vita et passio
niclit zu erkennen scheint 1, entschuldigt ihren Verfasser (51 A. 1):
‘der zeitgenössische Leser ergänzte die Lücke leicht.’ Gewiß —-
wenn er die andere Darstellung kannte. Die Übereinstimmung
mit den Akten in diesem Zug ist für den Begleiter und Vertrauten
Gyprians sehr auffallend! Dabei ergehen die ‘Akten’ selbst ein
klares Bild: das Exil ist nur gemildert, nicht völlig aufgehoben,
Cyprian auf seinem Landgut außerhalb der Stadt interniert. Der
Verfasser der vita et passio versteht das Sachverhältnis offenbar
im folgenden nicht mehr. Gyprian ist für ihn wieder im Amt und übt
es offenbar ohne jede Beschränkung. Noch auffälliger ist mir ein an-
derer Zug. Die ‘Akten’ erwähnen hier clie horti Cyprians 2 3 4. Ihre Er-
wähnung mußte dem Verfasser der vita et passio recht unbequem
sein. Er hatte früher (2,7) berichtet, daß Gyprian bei seiner Be-
kehrung noch vor seiner Taufe sich all seiner Habe entäußert
habe, um nach dem Herrenwort (Ev. Matth. 19, 21) vollkommen
zu werden: distractis rebus suis ad indigentiam pauperum? susten-
tandam tota praedia^ dispensans. Die Angabe erweckte Tille-
mont 5 Bedenken, da sie nicht zu der Selbstbeschreibung Gyprians
Ad Donat. c. 3. 4. zu passen schien. Doch ließe sich ein Ausgleic.h
finden, wenn sonst nichts gegen die Angabe der vita et passio
spräche. In der Decianischen Verfolgung wurden die Güter Cyprians
1 Harnack kann es auch nicht, weil er Hartels Apparat zu den
Akten nicht benutzt. — Von der Bitte Cyprians ahnt der Verfasser nichts.
2 Mit Recht, vgl. Cyprian ep. 81: ut de hortis nostris interim secederem.
3 indigentiam multorum pacem T (Ruinart, der hier PL verglichen hat,
scheint ihnen in den Worten indigentiam pauperum zu folgen; verlangt werden
sie durch die Aufnahme im cap. 15,1).
4 So PL nach Ruinart, tota pro proelia preda T, tota pretia und tota
pretio die dett., tota pretia Harnack, aber der Verfasser zeigt 15,1, daß wenig-
stens er verstanden hatte omnia sua praedia.
5 Note IV. p. 601.
Richard Reitzenstein.
tina, offerri sibi praecepit, so könnte man wohl denken, daß in
dem verlorenen Stück ein ähnlicher Traum und die dilatio in
crastinum kurz erwähnt war; doch sind das unsichere Vermutungen.
Von der Dauer des Exils und von der Rückkehr sagt derVerfasser
nichts. Er deutet nur an, claß die Kaiser sie bewilligt haben
(13, 12) indulgentia ab ipsis, qui eiecerant et qui occisuri erant,
missa est. Das ließ sich aus den Worten der alten Erzählung
folgern: cum..de Curubitana civitate regressus esset, ex sacro re-
scripto specialiter hoc et personaliter remisso in hortis suis manebat.
Harnack, der die Andeutung der Heimkehr in der vita et passio
niclit zu erkennen scheint 1, entschuldigt ihren Verfasser (51 A. 1):
‘der zeitgenössische Leser ergänzte die Lücke leicht.’ Gewiß —-
wenn er die andere Darstellung kannte. Die Übereinstimmung
mit den Akten in diesem Zug ist für den Begleiter und Vertrauten
Gyprians sehr auffallend! Dabei ergehen die ‘Akten’ selbst ein
klares Bild: das Exil ist nur gemildert, nicht völlig aufgehoben,
Cyprian auf seinem Landgut außerhalb der Stadt interniert. Der
Verfasser der vita et passio versteht das Sachverhältnis offenbar
im folgenden nicht mehr. Gyprian ist für ihn wieder im Amt und übt
es offenbar ohne jede Beschränkung. Noch auffälliger ist mir ein an-
derer Zug. Die ‘Akten’ erwähnen hier clie horti Cyprians 2 3 4. Ihre Er-
wähnung mußte dem Verfasser der vita et passio recht unbequem
sein. Er hatte früher (2,7) berichtet, daß Gyprian bei seiner Be-
kehrung noch vor seiner Taufe sich all seiner Habe entäußert
habe, um nach dem Herrenwort (Ev. Matth. 19, 21) vollkommen
zu werden: distractis rebus suis ad indigentiam pauperum? susten-
tandam tota praedia^ dispensans. Die Angabe erweckte Tille-
mont 5 Bedenken, da sie nicht zu der Selbstbeschreibung Gyprians
Ad Donat. c. 3. 4. zu passen schien. Doch ließe sich ein Ausgleic.h
finden, wenn sonst nichts gegen die Angabe der vita et passio
spräche. In der Decianischen Verfolgung wurden die Güter Cyprians
1 Harnack kann es auch nicht, weil er Hartels Apparat zu den
Akten nicht benutzt. — Von der Bitte Cyprians ahnt der Verfasser nichts.
2 Mit Recht, vgl. Cyprian ep. 81: ut de hortis nostris interim secederem.
3 indigentiam multorum pacem T (Ruinart, der hier PL verglichen hat,
scheint ihnen in den Worten indigentiam pauperum zu folgen; verlangt werden
sie durch die Aufnahme im cap. 15,1).
4 So PL nach Ruinart, tota pro proelia preda T, tota pretia und tota
pretio die dett., tota pretia Harnack, aber der Verfasser zeigt 15,1, daß wenig-
stens er verstanden hatte omnia sua praedia.
5 Note IV. p. 601.