Die Nachrichten über den Tod Cyprians.
61
samkeit von diesem abzulenken 1. Das Hervortreten Gyprians
aus seinem Hause (c. 15,2) wird, wie längst bemerkt ist, genau
nach dem Martyrium der Perpetua (cap. 18) geschildert. Von
einer Wagenfahrt nach dem Landgut des Sextius ist nicht die Rede;
das würde die Aufmerksamkeit nur ablenken, und der Verfasser
schreibt nicht nur für das Publikum Carthagos; er meidet alle
Lokalangaben. Der Prokonsul ist bei ihm in praetorio. Der Aus-
druck kommt auch in dem Schlußteil der Akten vor, der ja auf
älterer Quelle beruht, undbedeutet dort nach bekanntem Gebraucli
das Landhaus. In der vita et passio wird der Leser zunächst an
das praetorium in der Hauptstadt denken, ja der Verfasser hat es
vielleicht selbst getan, wenn er nämlich von der Lage der domus
Sexti keine eigene Anschauung hatte. Der Vertagungsbefehl
(c. 15,1 dilatus in crastinum) wird erwähnt, ähnlich in den Akten
alia die, id est crastina, dann kurz die Einkehr im Hause des prin-
ceps, das Zusammenströmen der Menge und ihr Übernachten vor
diesem Hause. Neu ist nur, daß der Verfasser mit anderen die
Nacht bei Cyprian ex more verbracht haben will; doch berichtet
er nichts Näheres, sondern protestiert nur in unbehilflicher Rhe-
torik gegen diejenigen, welche die Vertagung auf das Relieben
des Prokonsuls zurückführen: Gott hat diesem den Entschluß
eingegeben: crastinus ille dies, quem ante annum dignatio divina
praedixerat, vere crastinus esse debebat. Eine Auffassung, die man
aus der alten Erzählung sich bilden konnte, wird mit Nachdruck
zurückgewiesen.
Eine weitere Anleihe bei den Perpetua-Akten leitet die Schil-
derung des letzten Tages ein. Die Menge geleitet den Rischof
zum Verhör; das war aus den Akten zu erschließen. Neu ist nur
ein Zug: sie kommen zu früh; der Märtyrer muß — offenbar
zusammen mit dem Verfasser — in einem Warteraum PJatz nehmen 2.
Das Verhör wird in Übereinstimmimg mit den ‘Akten’ berichtet;
in Übereinstimmung freilich auch mit der früheren Vision (vgl. 12,4
nihil enim de me solita interrogatione quaesierat, 16,7 interrogatur
de suo nomine, se esse respondit, et hactenus verba). Nur hier-
auf legt der Verfasser Wert und betont sofort, daß der folgende
Moment dieser Vision entspricht und ihr die Erfüllung bringt:
1 Er durfte es auch gar nicht, wenn er mit seiner Vision in Einklang
bleiben wollte, und diese mußte er nach dem übiichen Schema gestalten, auf
das auch Harnack verweist.
2 Nachgeahmt im Montanus-Martyrium cap. 19.
61
samkeit von diesem abzulenken 1. Das Hervortreten Gyprians
aus seinem Hause (c. 15,2) wird, wie längst bemerkt ist, genau
nach dem Martyrium der Perpetua (cap. 18) geschildert. Von
einer Wagenfahrt nach dem Landgut des Sextius ist nicht die Rede;
das würde die Aufmerksamkeit nur ablenken, und der Verfasser
schreibt nicht nur für das Publikum Carthagos; er meidet alle
Lokalangaben. Der Prokonsul ist bei ihm in praetorio. Der Aus-
druck kommt auch in dem Schlußteil der Akten vor, der ja auf
älterer Quelle beruht, undbedeutet dort nach bekanntem Gebraucli
das Landhaus. In der vita et passio wird der Leser zunächst an
das praetorium in der Hauptstadt denken, ja der Verfasser hat es
vielleicht selbst getan, wenn er nämlich von der Lage der domus
Sexti keine eigene Anschauung hatte. Der Vertagungsbefehl
(c. 15,1 dilatus in crastinum) wird erwähnt, ähnlich in den Akten
alia die, id est crastina, dann kurz die Einkehr im Hause des prin-
ceps, das Zusammenströmen der Menge und ihr Übernachten vor
diesem Hause. Neu ist nur, daß der Verfasser mit anderen die
Nacht bei Cyprian ex more verbracht haben will; doch berichtet
er nichts Näheres, sondern protestiert nur in unbehilflicher Rhe-
torik gegen diejenigen, welche die Vertagung auf das Relieben
des Prokonsuls zurückführen: Gott hat diesem den Entschluß
eingegeben: crastinus ille dies, quem ante annum dignatio divina
praedixerat, vere crastinus esse debebat. Eine Auffassung, die man
aus der alten Erzählung sich bilden konnte, wird mit Nachdruck
zurückgewiesen.
Eine weitere Anleihe bei den Perpetua-Akten leitet die Schil-
derung des letzten Tages ein. Die Menge geleitet den Rischof
zum Verhör; das war aus den Akten zu erschließen. Neu ist nur
ein Zug: sie kommen zu früh; der Märtyrer muß — offenbar
zusammen mit dem Verfasser — in einem Warteraum PJatz nehmen 2.
Das Verhör wird in Übereinstimmimg mit den ‘Akten’ berichtet;
in Übereinstimmung freilich auch mit der früheren Vision (vgl. 12,4
nihil enim de me solita interrogatione quaesierat, 16,7 interrogatur
de suo nomine, se esse respondit, et hactenus verba). Nur hier-
auf legt der Verfasser Wert und betont sofort, daß der folgende
Moment dieser Vision entspricht und ihr die Erfüllung bringt:
1 Er durfte es auch gar nicht, wenn er mit seiner Vision in Einklang
bleiben wollte, und diese mußte er nach dem übiichen Schema gestalten, auf
das auch Harnack verweist.
2 Nachgeahmt im Montanus-Martyrium cap. 19.