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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 2. Abhandlung): Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund: III. Zum Frieden von Arras (1414 - 1415) — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33043#0007
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Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund. III.

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liatte er energiscli für seine Anhänger Straflosigkeit gefordert 11.
Keinesfalls hot er die Entfernung jener Mißliebigen an, wie es in
einem Vertragsentwurf heißt 12. Dieser Passus kommt ohne Frage
auf Rechnung des Herzogs Anton und der Gräfin Margarethe,
und sicherlich gingen diese hier über die Grenzen ihrer Vollmacht
hinaus. Sie mußten wohl die Klausel annehmen, um den Wider-
stand Karls von Orleans und der Seinen zu brechen. Denn wollte
auch Guyenne für Johann, den Vater seiner Gemahlin, alles tun,
so mußte er auch auf die Waffengefährten Rücksicht nehmen.
Was sollte aber geschehen, um den Burgunder zur Nachgiebigkeit
zu bringen ? Es gab nur einen Ausweg. Neben dem für die Öffent-
lichkeit bestimmten Vertrag, welcher unter Schonung Johanns
den Erfolg des Königs und damit der Armagnaken in strahlendem
Licht erscheinen ließ, traf man eine geheime Abmachung, welche
unter der Wahrung der Ehre des Königs den Burgimder zufrieden
stellte.

Dieser ungerade Weg ist in der Tat damals beschritten worden.
Ein Sonderabkommen (Nr. I) gibt uns darüber Auskunft. Zu-
nächst einigte man sich über die Übergabe von Arras. Dann
beschäftigte man sich mit den Anhängern des Herzogs. Guyenne
schied sie in zwei Teile, Untertanen des Herzogs und Nichtunter-
tanen des Herzogs. Den ersten sicherte er Straflosigkeit zu, den
zweiten versprach er ,,solche und so große Gnade“, daß Anton,
Margarethe und die Vertreter der Drei Stände damit wohl zufrieden
sein könnten 13. Diese Abmachung war recht unklar. Über die
Größe der Gnade konnten die Meinungen recht verschieden sein.
Wahrscheinlich war nicht mehr zu erreichen, die Diplomaten
Johanns mußten später zusehen, die Dehnbarkeit des Begriffes
auszunutzen.

Noch über zwei Sachen ist vor Arras im geheimen verhandelt
worden. Durfte Johann nach Paris zurückkehren ? Der schon er-
wähnte Vertragsentwurf gibt die Antwort 14. Der Herzog unter-
warf sich hierin völlig der Entscheidung des Dauphins. Soweit

11 Finot, Paix 60 Nr. I (b): Item sur ce que plusieurs notables gens et
bons serviteurs du roy et de mondit seigneur et plusieurs habitants de bonnes

villes et autres ont ete bannis.: supplieront que tous telz bans

soient adnullez.

12 Finot, Paix 77 Nr. VII § 4; vgl. § 5.

13 Johanns Gesandte scheinen nicht beteiligt gewesen zu sein.

14 Finot, Paix 79 Nr. VII § 12:.mais de ce seront faictes lettres

ä part et ne sera pas cest article mis es lettres de la paix.
 
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