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Weinreich, Otto; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 5. Abhandlung): Lykische Zwölfgötterreliefs: Untersuchungen zur Geschichte des dreizehnten Gottes — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33048#0012
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12

Otto Weinreich:

sfomos lesen, cler Senat habe Alexander Severus zum Tpicncai-
öeKaxov •beov ernannt, so ist das doch wohl nach den genannten
Analogien zu verstehen: der tote Kaiser wird dem höchsten Götter-
kreis angegliedert; er wird dreizehnter Gott, dreizehnter dens, und
ist nicht, wie man es bisher rneist auffaßte, in der Reihe der kon-
sekrierten Divi der dreizehnte. * 11

Es ist lehrreich, mit dieser Verbindung von Herrscher- und
Zwölfgötterkult ein Denkmal wie die Mainzer Juppitersäule zu ver-
gleichen; auch hier ist mit dem Kult der öujöeKa -9-eoi, und zwar
derjenigen von Massilia, die neue göttliche Macht des römischen
Reiches verbunden, der Kaiserkult. Aber nicht in der Form,
die wir bei Hadrian vermuten dürfen und in Lykien fmden; der
neue Gott drängt sich nicht an den Ehrenplatz, sondern der Genius
des Kaisers mit den Lares publici ist „hinter der vorletzten Stelle
eingefügt, wie es die Ordnung der römischen Religion erfordert,
in der der Genius des Kaisers hinter die dei immortales zurück-
tritt“ (A. v. Domaszewski, ARW. IX, 309 = Abhandlungen z. röm.
Religion 144f.). Die augusteische Zeit billigte sich noch nicht zu,
was später Hadrian für sich in Anspruch nahm; aber sie geht doch
schon diese Verbindung von Kaiser- und Zwölfgötterkult ein. Das
ist bemerkenswert als Kontrast zu der berüchtigten cena öwöeKaheo^
im Hause der Mallia, wo die Gäste als die Götter und Göttinnen
des Dodekatheon auftraten und der junge Augustus selbst die
Rolle Apolls spielte. 12

theose kommt. — Herakles hat die Ehre, die er verdiente, doch erhalten: auf
den Darstellungen erscheint er des öfteren unter den Zwölfen, und neben den
btubeKa heoi nennt ihn z. B. die attische Inschrift IG. II, 1, Nr. 57.

11 Johannes Chrysost. in epist. II ad Corintli. hom. 26, 4 (Migne, Patrol.
Gr. LXI, 580): ’AA.eHavbpov rpiaKaibÖKaxov evö,uiaev eTvai -&eöv ij aüyKÄi'iTO? cPuj-
paiujv. Aus der Erwähnung des Senats ergibt sich, verglichen mit Lampridius,
vita Severi Alexandri 63: senatus eum in deos rettulit, daß nicht von Alexander
dem Großen die Rede ist (vgl. Anm. 4), sondern von Severus Alexander.
Usener, Rhein Mus. LVII, 1902 = Kl. Schriften IV, 1913, S. 396 ff., dem Wissowa,
Rel. u. Kultus 2, S. 346, Anm. 5 folgt, kann die Chrysostomosstelle nur so ver-
stehen, daß Alexander in der R.eihe der konsekrierten Divi der Dreizehnte ge-
wesen sei. Da nun aber irn Jahre 183 die Zahl der Divi 16 und im Jahr
224 gar 20 betrug, so erschließt er aus jener xAngabe, dah vor 235 eine Be-
schränkung dieser Zahl erfolgt sei; denn nur wenn vor Alexander nicht mehr
als zwölf Divi anerkannt waren, konnte er als dreizehnter konsekriert werden.
Diese ganze Erörterung Useners beriicksichtigt aher merkvvürdigerweise keine jener
Analogien, die uns, wie mir scheint, den xpiaKaibeKaroc; &eö<; unmittelbar ver-
ständlich machen.

12 Sueton 70; Heinen, Klio XI, 1911, S. 140; Riewald, a. a. O. 269f.
 
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