Nr. 6. Amtliche Liste über Steuereingänge.
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Indem unser Text so die Ansätze von Protts und Ottos für jene
Feiern bestätigt, lehrt er uns gleichzeitig, claß das Fest noch zu
Ende der Regierung des Euergetes gefeiert wurde; leider nicht,
ob damals der πομπή des Ptolemaios I. und der Berenike πομπαί
der Θεοί ’Αδελφοί und Εύεργέταπ folgten, was man gern annähme.
Wichtiger nocli ist die urkundliche Bestätigung der aflgemeinen
Wahrscheinlichkeit, daß das Fest nicht auf Alexandria beschränkt
war; nur von Alexandria sprechen die Inschrift von Amorgos
sowohl wie der Bericht des Kallixenos (έν τω τετάρτω Περί Άλεξαν-
δρείας). Wenn jeder Kleruch (so darf man wohl verallgemeinern)
hier einen Zwangsbeitrag für einen Opferochsen zahlt, so wircl
die Regierung für eine festliche Feier (etwa in den Hellenenorgani-
sationen und innerhalb der Truppenverbände) in Anwesenheit der
Regierungsbeamten mit άγών, θυσία usw. gesorgt haben. Gern
wüßte man, an wessen Altar das Opfer geschlachtet werden sollte.
Mit diesern Zwangsbeitrag gehören die beträchtlichen Summen
für die bislang unbekannten Abgaben für θυσία und für ein τέμενος
inhaltlich zusammen.
Wenn bei dem ersten Zabler dieselben Steuern jährlich wieder-
kehren, der zweite ebenfalls für ein Jahr dieselben Steuern bezahlt
(für das Vorjahr scheint er sclion einiges abgetragen zu haben und
für J. 22 hat er gar nichts mehr zu bezahlen gehabt oder wenigstens
nichts bezalilt; s. u. zu III 2 ff.), so legt das die Annahme nahe,
daß diese Steuern entweder überhaupt sämtliche άργυρικά an-
nähernd erschöpfen, die diese Leute zu zahien hatten 1, oder wenig-
stens steuertechnisch zusammengehörten. Das erste ist wegen
ihrer Verschiedenartigkeit (neben reinen Ivleruchensteuern die
1 ίατρικόν, λειτουργικόν, φυλακιτικόν fehlen vielleicht als σιτικά. —
Zu der wirtschaftlichen Lage der Kleruchen des III. Jahrh. s. jetzt den
wichtigen P. Freib. mit den Bemerkungen von Gelzer Sitz. Ber. Heidel-
berg 1914, 2. An Gelzers Hauptergebnissen ändert sich nicht viel durch
die Bemerkung, daß er das -ώς τι άπαλλάσσει schwerlich richtig aufge-
faßt hat. Ich denke, es soll heißen: Wende alle Sorgfalt an, denn es
ist notwendig, jeden jungen Mann (wie dich) kennen zu lernen, wie er
einen solchen Auftrag zu erledigen versteht uncl für dich ziemt es sich,
usw. Eine so väterliche Fürsorge für die Kleruchen besagt dieser Satz
also nicht. Daß die Kleruchen z. T. γή σ-όριμος bekommen, wird da-
durch nicht berührt nud wird sich mitsamt den wichtigen, von Gelzer
dargelegten Folgerungen nicht bestreiten lassen. Was das Fehlen der
Grundsteuer betrifft, so mahnt allerdings unser Text mit den bisher un-
belegten Steuern gegenüber Gelzers Argument ex silentio (S. 66) zur
Vorsicht.
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Indem unser Text so die Ansätze von Protts und Ottos für jene
Feiern bestätigt, lehrt er uns gleichzeitig, claß das Fest noch zu
Ende der Regierung des Euergetes gefeiert wurde; leider nicht,
ob damals der πομπή des Ptolemaios I. und der Berenike πομπαί
der Θεοί ’Αδελφοί und Εύεργέταπ folgten, was man gern annähme.
Wichtiger nocli ist die urkundliche Bestätigung der aflgemeinen
Wahrscheinlichkeit, daß das Fest nicht auf Alexandria beschränkt
war; nur von Alexandria sprechen die Inschrift von Amorgos
sowohl wie der Bericht des Kallixenos (έν τω τετάρτω Περί Άλεξαν-
δρείας). Wenn jeder Kleruch (so darf man wohl verallgemeinern)
hier einen Zwangsbeitrag für einen Opferochsen zahlt, so wircl
die Regierung für eine festliche Feier (etwa in den Hellenenorgani-
sationen und innerhalb der Truppenverbände) in Anwesenheit der
Regierungsbeamten mit άγών, θυσία usw. gesorgt haben. Gern
wüßte man, an wessen Altar das Opfer geschlachtet werden sollte.
Mit diesern Zwangsbeitrag gehören die beträchtlichen Summen
für die bislang unbekannten Abgaben für θυσία und für ein τέμενος
inhaltlich zusammen.
Wenn bei dem ersten Zabler dieselben Steuern jährlich wieder-
kehren, der zweite ebenfalls für ein Jahr dieselben Steuern bezahlt
(für das Vorjahr scheint er sclion einiges abgetragen zu haben und
für J. 22 hat er gar nichts mehr zu bezahlen gehabt oder wenigstens
nichts bezalilt; s. u. zu III 2 ff.), so legt das die Annahme nahe,
daß diese Steuern entweder überhaupt sämtliche άργυρικά an-
nähernd erschöpfen, die diese Leute zu zahien hatten 1, oder wenig-
stens steuertechnisch zusammengehörten. Das erste ist wegen
ihrer Verschiedenartigkeit (neben reinen Ivleruchensteuern die
1 ίατρικόν, λειτουργικόν, φυλακιτικόν fehlen vielleicht als σιτικά. —
Zu der wirtschaftlichen Lage der Kleruchen des III. Jahrh. s. jetzt den
wichtigen P. Freib. mit den Bemerkungen von Gelzer Sitz. Ber. Heidel-
berg 1914, 2. An Gelzers Hauptergebnissen ändert sich nicht viel durch
die Bemerkung, daß er das -ώς τι άπαλλάσσει schwerlich richtig aufge-
faßt hat. Ich denke, es soll heißen: Wende alle Sorgfalt an, denn es
ist notwendig, jeden jungen Mann (wie dich) kennen zu lernen, wie er
einen solchen Auftrag zu erledigen versteht uncl für dich ziemt es sich,
usw. Eine so väterliche Fürsorge für die Kleruchen besagt dieser Satz
also nicht. Daß die Kleruchen z. T. γή σ-όριμος bekommen, wird da-
durch nicht berührt nud wird sich mitsamt den wichtigen, von Gelzer
dargelegten Folgerungen nicht bestreiten lassen. Was das Fehlen der
Grundsteuer betrifft, so mahnt allerdings unser Text mit den bisher un-
belegten Steuern gegenüber Gelzers Argument ex silentio (S. 66) zur
Vorsicht.