Nr. 10. Yertrag über Hingabe an Zahlungsstatt usw.
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. . . κριτηρίου; cf. aucK Z. 33) die Form προσοφείλει,ν (nicht προοφεί-
λειν, wie Par. 7 nach der Tafel wirklich zu haben scheint) in den
Reinach-Texten gegen Mitteis Sav. Zeitschr. 1905 S. 489 fürkorrekt
zu halten ist. BGU 1143 zeigt d.en Sinn des προς-; freilicli wäre in
P. Grad. auch der ursprüngliche Sinn ,,noch dazu“ möglich, da
es sich um eine letzte Rate handelt.
Der Text ergibt liistorisch, die Richtigkeit obiger Auffassung
vorausgesetzt, Privateigentum an einem Bad; an Afterpaclit eines
staatlichen Bades zu. denken, ist nicht geboten. Er stellt sicli also
zu den Indizien, daß ein Badbetriebsmonopol im III. Jahrh.
v. Chr. nicht existiert hat (s. Wilcken, Grundzüge S. 249, Otto,
Priester und Tempel I 292, II 53 und Wilcken, Ostraka S. 165 ff.;
zum μερι,σμός s. Blumenthal, Arch.Y S. 333/4), wie schon Greneell-
Hunt Hib. 108 zu Z. 7 hervorhoben.
Die juristische Behandlung der Strafklauseln muß ich Be-
rufeneren überlassen und beschränke mich auf den Hinweis, daß
sie mehrfach interessieren: 1. Berger (Die Strafklauseln in den
Papyrusurkunden 1911) lagen keine Strafklauseln bei Kauf-
\ rerträgen über Haustiere vor (s. S. 144), wie sie dieser Text gibt.
2. Trotz dem fiktiven Charakter der Urkunde ist sie insofern kon-
sequent stilisiert, als nur die beim Kauf üblichen Strafen für den
Verkäufer vorgesehen werden, falls er Schritte zur Wiedererlangung
des Objekts tun sollte. Dagegen fehlt jede Erklärung d.es fiktiven
Käufers, daß er mit den 3 Eseln den Rest des φόρος erhalten und
daher aus dem Pachtverhältnis keine Ansprüche mehr gegen den
Pächter habe. Oder hat er eine Quittung über den Gesamtpacht-
zins noch neben dieser Urkunde ausgestellt ?
,,Unter König Ptolemaios, dem Sohn des Ptolemaios und der
Berenike, der Götter Wohltäter, im 8ten Jahre, als Priester war
Ptolemaios, Sohndes Ptolemaios, Sohnes des Stasikrates, Alexanders
und der Götter Retter und der Götter Brüder und der Götter
Wohltäter und der vaterliebenden Götter, als Korbträgerin der
Arsinoe, der Bruderliebenden, Arsinoe war, dieTochter des Sosibios,
Monat Dios, in Tholthis im Gau von Oxyrhynchos. Es erklärt
Nikandros., Kyrenäer der Epigone, erhalten zu haben von
Sogenes, Makedonen, Chiliarchen, Regiment des Endios, in Gegen-
wart der angegebenen Zeugen 400 Drachmen in richtigem augen-
scheinlichem Kupfer als Preis für die ihm gehörigen 3 weiblichen
Esel, eine schwarz, zwei weiß. Diese 400 Drachmen sind der Rest-
betrag der Pacht für das Bad in Tholthis, welchen Nikandros noch
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. . . κριτηρίου; cf. aucK Z. 33) die Form προσοφείλει,ν (nicht προοφεί-
λειν, wie Par. 7 nach der Tafel wirklich zu haben scheint) in den
Reinach-Texten gegen Mitteis Sav. Zeitschr. 1905 S. 489 fürkorrekt
zu halten ist. BGU 1143 zeigt d.en Sinn des προς-; freilicli wäre in
P. Grad. auch der ursprüngliche Sinn ,,noch dazu“ möglich, da
es sich um eine letzte Rate handelt.
Der Text ergibt liistorisch, die Richtigkeit obiger Auffassung
vorausgesetzt, Privateigentum an einem Bad; an Afterpaclit eines
staatlichen Bades zu. denken, ist nicht geboten. Er stellt sicli also
zu den Indizien, daß ein Badbetriebsmonopol im III. Jahrh.
v. Chr. nicht existiert hat (s. Wilcken, Grundzüge S. 249, Otto,
Priester und Tempel I 292, II 53 und Wilcken, Ostraka S. 165 ff.;
zum μερι,σμός s. Blumenthal, Arch.Y S. 333/4), wie schon Greneell-
Hunt Hib. 108 zu Z. 7 hervorhoben.
Die juristische Behandlung der Strafklauseln muß ich Be-
rufeneren überlassen und beschränke mich auf den Hinweis, daß
sie mehrfach interessieren: 1. Berger (Die Strafklauseln in den
Papyrusurkunden 1911) lagen keine Strafklauseln bei Kauf-
\ rerträgen über Haustiere vor (s. S. 144), wie sie dieser Text gibt.
2. Trotz dem fiktiven Charakter der Urkunde ist sie insofern kon-
sequent stilisiert, als nur die beim Kauf üblichen Strafen für den
Verkäufer vorgesehen werden, falls er Schritte zur Wiedererlangung
des Objekts tun sollte. Dagegen fehlt jede Erklärung d.es fiktiven
Käufers, daß er mit den 3 Eseln den Rest des φόρος erhalten und
daher aus dem Pachtverhältnis keine Ansprüche mehr gegen den
Pächter habe. Oder hat er eine Quittung über den Gesamtpacht-
zins noch neben dieser Urkunde ausgestellt ?
,,Unter König Ptolemaios, dem Sohn des Ptolemaios und der
Berenike, der Götter Wohltäter, im 8ten Jahre, als Priester war
Ptolemaios, Sohndes Ptolemaios, Sohnes des Stasikrates, Alexanders
und der Götter Retter und der Götter Brüder und der Götter
Wohltäter und der vaterliebenden Götter, als Korbträgerin der
Arsinoe, der Bruderliebenden, Arsinoe war, dieTochter des Sosibios,
Monat Dios, in Tholthis im Gau von Oxyrhynchos. Es erklärt
Nikandros., Kyrenäer der Epigone, erhalten zu haben von
Sogenes, Makedonen, Chiliarchen, Regiment des Endios, in Gegen-
wart der angegebenen Zeugen 400 Drachmen in richtigem augen-
scheinlichem Kupfer als Preis für die ihm gehörigen 3 weiblichen
Esel, eine schwarz, zwei weiß. Diese 400 Drachmen sind der Rest-
betrag der Pacht für das Bad in Tholthis, welchen Nikandros noch