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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0008
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Hermann Stoeckius:

Ottaviano ohne ihrWissen (senza dir’ niente all’ loro) dasBoot, das
den Schiffseigentümer znseinem Schiffetrug. Die Jesuiten habenjeg-
liche Schuld an diesemVorgange abgelehnt, dennnicht etwaeinerder
Ihrigen, sondern eine bedeutende Persönlichkeit habe ihn auf die
Galeeregeschickt 22). Werfreilich diesePersönlichkeitwar,unterIassen
sie zu sagen; so läßt sich kaum eine Vermutung aussprechen. Sollte
es vielleicht ihr Freund und Gönner, P. Hieronymus Vignes in
Neapel 22J, gewesen sein ? Ob fernerP. Domenech und seine Ordens-
genossen der Absicht Ottavianos irgendwie widersprochen haben,
ist aus den vorliegenden Berichten auch nicht zu erkennen.

II.

So kam Ottaviano mit den anderen nach Messina. Daß
Domenech unmittelbar nach ihrer Ankunft daselbst über des
Jünglings heimliche Flucht an Ignatius berichtete, geht aus dem
Eingang seines Briefes an den Ordensstifter vom 12. April 1553
deutlich hervor: über Ottaviano habe man ihm bereits geschrieben,
wie er von Neapel ohne Wissen seiner Eltern gekommen sei,
weil sie ihn schon wiederholt von seinem Berufe abwendig ge-
macht hätten, und er sei aufs Schiff getreten, als sie schon zur
Abfahrt bereit gewesen seien 23). Über die unausbleiblichen
Folgen dieser Flucht, die einen so völligen Bruch mit dem Eltern-
hause bedeutete, täuschte sich Domenech keineswegs. Als er
daher mit Ottaviano nach nur kurzem Aufenthalte zu Messina
in das Kolleg von Palermo übergesiedelt war, stellte er ihn dem
Vizekönigvon Sizilien, Johannes de Vega, vor 24). In dieser Audienz,
so dürfen wir wohl annehmen, wird der Fall Otta\üano Cesare
nach eingehender Darlegung der besonderen Verhältnisse die Billi-
gung des Vizekönigs gefunden haben. Damit war aber der Jüng-
ling unter den Schutz der höchsten Landesbehörde gestellt. Für
Domenech und die Seinen bedeutete diese Stellung Vegas eine
Sicherung gegen alle Vorwürfe. Der Absicht, alle Schuld abzu-
lehnen, entspringt auch das eben angezogene Schreiben an seinen
Ordensgeneral, in dem er hervorhebt: schon vor seiner Ankunft
auf dem Schiffe habe Ottaviano das Gelübde getan, in die Gesell-
schaft Jesu einzutreten. Und dieses Gelübde liabe er von neuem
zu Ostern 1553 getan mit den übrigen Novizen, aber in seiner

22) Epp. Salm., I, n. 119a, p. 319. — 22a) Cf. Näheres über ihn Fr.
Schinosi, S. J., Istoria della Compagnia di Giesü appartenente al regno
di Napoli. Parte prima. In Napoli, MDCCVI, lib. I, c. 4. — 23) Epp.
mixt., III, n. 582, p. 241. — 24) Epp. mixt., III, n. 582, p. 241.
 
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