Art. 1-5.
Die Rechte des Admirals von Frankreich.
9
Deutsche Übersetzung.*
Es folgen weiter unten einige Rechte, welche 17
der Herr Admiral von Frankreich bekommen und erhalten soll wegen
seines Admiralitäts-Amtes.
(I) Jeder der Admiral von Frankreich ist, erhält nach dem Rechte seines 1
Amtes die Kenntnis, Gerichtsbarkeit und Entscheidung von allen Er-
[eignissen,
Yergehen und Vertrâgen, wie wegen des Krieges, des Handels, der Fi-
scherei oder anderer irgend welcher auf dem
Meere und auf den Gestaden desselben während der großen Flut- 5
[Zeit ge-
schehener Sachen. Und wegen seiner Gerichtsbarkeit soll er darum
[bestimmt sein als
General-Stellvertreter für den Kônig allein und für Alles
in den oben genannten Orten und nicht von anderen.
(II) Ferner. Der genannte Admiral hat das vollstandige Recht und das
[Besitzungsrecht zu
nehmen und zu empfangen das Zehntel von allen Prisen und 10
auf dem Meere und an den Gestaden desselben gemachten Eroberungen
[durch den Krieg
und gegen die Feinde des Königs durch das ganze Kônigreich
Frankreich, ohne daß ein Mensch ein Recht habe auf jenes Zehntel
als er allein.
(III) Ferner. Jedes unter der Botmäßigkeit des Kônigs auf 15
dem Meere fahrende Schiff, wem es auch gehöre, muß die Banner,
Standarten oder Fahnen des genannten Admirals tragen. Und auf
[jene Schiffe
kann der genannte Admiral Banner, Standarten, Fahnen,
Trompeter und Spielleute nach seinem Belieben setzen.
(IV) Ferner. Der genannte Admiral darf Mannschaften, Mundvorrat, Ge- 20
schütz mit Pulver und Blei hineinsetzen für Geld und für Rechnung
[für eine solche Men-
ge von Leuten als ihm belieben wird, wenn es dafür erforderlich ist.
(V) Ferner. Dem genannten Admiral steht es zu, Erlaubnisscheine, Durch-
fahrten, Bürgschaften und Geleitsbriefe auf dem Meere und auf den Ge-
[staden zu erteilen
und auch die Rechte und das sichere Geleit zu erhalten über alle 25
* Konjizierte Worte sind in runde Klammern gesetzt, ausgenommen
wenn dieselben auf bloßen Buchstaben-Konjekturen beruhen. Interpola-
tionen, welche durch das Fehlen von Worten in der Handschrift bedingt
sind oder zum besseren Verständnis in der deutschen Übersetzung nôtig sind,
stehen in eckigen Klammern.
Die Rechte des Admirals von Frankreich.
9
Deutsche Übersetzung.*
Es folgen weiter unten einige Rechte, welche 17
der Herr Admiral von Frankreich bekommen und erhalten soll wegen
seines Admiralitäts-Amtes.
(I) Jeder der Admiral von Frankreich ist, erhält nach dem Rechte seines 1
Amtes die Kenntnis, Gerichtsbarkeit und Entscheidung von allen Er-
[eignissen,
Yergehen und Vertrâgen, wie wegen des Krieges, des Handels, der Fi-
scherei oder anderer irgend welcher auf dem
Meere und auf den Gestaden desselben während der großen Flut- 5
[Zeit ge-
schehener Sachen. Und wegen seiner Gerichtsbarkeit soll er darum
[bestimmt sein als
General-Stellvertreter für den Kônig allein und für Alles
in den oben genannten Orten und nicht von anderen.
(II) Ferner. Der genannte Admiral hat das vollstandige Recht und das
[Besitzungsrecht zu
nehmen und zu empfangen das Zehntel von allen Prisen und 10
auf dem Meere und an den Gestaden desselben gemachten Eroberungen
[durch den Krieg
und gegen die Feinde des Königs durch das ganze Kônigreich
Frankreich, ohne daß ein Mensch ein Recht habe auf jenes Zehntel
als er allein.
(III) Ferner. Jedes unter der Botmäßigkeit des Kônigs auf 15
dem Meere fahrende Schiff, wem es auch gehöre, muß die Banner,
Standarten oder Fahnen des genannten Admirals tragen. Und auf
[jene Schiffe
kann der genannte Admiral Banner, Standarten, Fahnen,
Trompeter und Spielleute nach seinem Belieben setzen.
(IV) Ferner. Der genannte Admiral darf Mannschaften, Mundvorrat, Ge- 20
schütz mit Pulver und Blei hineinsetzen für Geld und für Rechnung
[für eine solche Men-
ge von Leuten als ihm belieben wird, wenn es dafür erforderlich ist.
(V) Ferner. Dem genannten Admiral steht es zu, Erlaubnisscheine, Durch-
fahrten, Bürgschaften und Geleitsbriefe auf dem Meere und auf den Ge-
[staden zu erteilen
und auch die Rechte und das sichere Geleit zu erhalten über alle 25
* Konjizierte Worte sind in runde Klammern gesetzt, ausgenommen
wenn dieselben auf bloßen Buchstaben-Konjekturen beruhen. Interpola-
tionen, welche durch das Fehlen von Worten in der Handschrift bedingt
sind oder zum besseren Verständnis in der deutschen Übersetzung nôtig sind,
stehen in eckigen Klammern.