Art. 19.
Die Rechte des Admirals von Frankreich.
17
und bei allen Andern über alle anderen auf dem genannten Meere ge-
[schehenen
und von diesem herrührenden Fâile und auch auf den Gestaden der ge-
[nannten
Meere und nicht irgend ein anderer. Und er kann seine Gerichtsbarkeit
in allen Stadten des Konigreichs, um zu urteilen über die [abhalten
in dem genannten Meere geschehenen Falle, deshalb weil kein anderer 20
er es tun darf oder kann. [als
Sitzungsberichte der Heidelb, Akademie, phil.-hist. Kl. 1914. 9. Abh.
2
Die Rechte des Admirals von Frankreich.
17
und bei allen Andern über alle anderen auf dem genannten Meere ge-
[schehenen
und von diesem herrührenden Fâile und auch auf den Gestaden der ge-
[nannten
Meere und nicht irgend ein anderer. Und er kann seine Gerichtsbarkeit
in allen Stadten des Konigreichs, um zu urteilen über die [abhalten
in dem genannten Meere geschehenen Falle, deshalb weil kein anderer 20
er es tun darf oder kann. [als
Sitzungsberichte der Heidelb, Akademie, phil.-hist. Kl. 1914. 9. Abh.
2