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Schubert, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1916, 1. Abhandlung): Die sogenannten Slavenapostel Constantin und Methodius: ein grundlegendes Kapitel aus den Beziehungen Deutschlands zum Südosten — Heidelberg, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.34072#0028
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H. V. SCHUBERT:

schon deshalb nicht gedacht sein, weil Paulus von Ancona befohlen
wurde, mit Methodius zusammen sich trotz aller kriegerischen Ver-
wicklungen und Gefahren zu Sventopulk von Atähren zu begeben\
des abgesetzten Rastislav Neffen und Nachfolger, der doch bald
in die deutschfeindlichen Bahnen des Onkels einging. Liest man
endlich die vorsichtigp Art, mit der mit Ivönig Ludwig gesprochen
werden solie, und erfährt erstaunt, daß die Möglichkeit freigelassen
wird, Methodius werde dem besonders kompromittiertenAnno von
Freising gegenüber vielleicht um Gottes Willen alles Unrecht
der Vergessenheit übergeben, wenn seine Gesundheit soweit wieder-
hergestellt sei, und Anno brauche sich dann auch nicht unverzüg-
lich in Rom zu stellerP, so gewinnt man den Eindruck, daß hier
laut gescholten, aber keineswegs heftig zugeschlagen wurde. Der-
selbe Freisinger erhieft in dieser Zeit ein Schreiben, er möge doch
ja zum September das fälhge Geld, dazu eine Orgel mit einem
Orgelspieler sendenR Das deutet vielleicht auf das Hauptmotiv
des Papstes: er befand sich in Italien in den schwersten Nöten,
die Sarazeneneinfähe und die römischen Großen brachten ihn
um seine sichersten Einkünfte. Dazu kam, daß der Salzburger
Adalvin am 14. Mai 873 nach dem Saizburger Totenbuch die
Augen schloß. Diese Angabe ermöglicht es uns, aus der relativen
Ghronologie dieser Vorgänge eine absofute zu machen und die

^ Instruktion für Paulus 1. c. S. 379ff.
^ Anders vermag ich die Schlußsätze des Fragments, N. A. S. 304, nicht
zu verstehen: De quibus omnibus nisi adeo fuerit eiusdem venerandii epis-
copi conditio (EwALD, Hs. contricio) sana effecta, ut ipse possit omnem suam
oblivioni propter Deum iniuriam tradere, Romam rationem redditurus indif-
ferenter occurre. Alioquin (d. h. also für den Fall, daß 1. Method ihm nicht
vergibt und 2. Anno sich auch nicht unverzüglich vor dem September in
Rom stellt) post mensem Septembrium tamdiu communicandi nullam habeas
omnino licentiam, quamdiu non obediendo tuam ergo nos ostenderis pertina-
ciam, also 2^/^ bis 3 Jahre wie die beiden anderen, die aber ihrerseits nicht
vor dem Sept. nach Rom zitiert werden, wie von Ermanrich meist fälschlich
angenommen wird, DüMMLER II, 381, GöTz S. 304. Bei Anno hing der Termin
offenbar mit der Einlieferung der Gelder zusammen, s. das folgende Zitat.
Daß Methodius gerade in Freising inhaftiert war (IlAucK S. 724, BRÜcnNER
S. 65) sehe ich durch den Wortlaut nicht wahrscheinlich gemacht, er ist bei
allen gleich (carceri mancipantes, carceralibus penis afficiens). Dann wäre
die Ableugnung, ihn zu kennen, noch viel schärfer ins Gewicht gefallen.
s N. A. S. 305, JAFFE No. 2980. Über diese Einkünfte s. JAFFE No.
3114f., DüMMLER II, 136, A. 2, III, 514, A. 1.
 
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